Jeff hat geschrieben:Dann hast du leider falsches Wissen !
Hab sehr genau nach gefragt, Mir gings auch um verbesserungen.
Wollte in eine Karosse BJ 37 Technik aus den 60er Jahren packen.
Bremsen, BKV, Motor, Getriebe.
Da hat mir der Tüver ganz deutlich gesat damit kriege ich niemals das H.
Die 10 Jahre nach Erstzulassung zählen für alle Umbauten.
aha.. dann lies dir den aktuellen katalog für richtlinien zur begutachtung von kraftfahrzeughistorischem kulturgut noch mal durch. da steht eigentlich drin, dass alles h-konform ist, was älter als 30 jahre ist!
mit den 10 jahren hast du aber recht. außer es existieren gutachten, auf denen ein ausstellungsdatum zu erkennen ist. antrieb und bremsanlage müssen aber immer im auto eingetragen werden, deshalb muss der motorumbau 10 jahre nach erstzulassung erfolgt sein. außer es handelt sich um technik, die in der baureihe verbaut wurde!
irgendwo steht auch, dass serienzustand herzustellen ist. dieses schlupfloch betrifft auch einen geregeltern kat, der nicht ab werk schon verbaut war.
Grimm hat geschrieben:kannst du den Alten noch zurückholen?
lass mich da mal noch den schrullizahn ziehen, dann kommt der schon auch noch zu etwas charakter!

also die farbe finde ich schon mal sehr aufregend!
Mr.Chili hat geschrieben:Geschmack sach sprach der Aff und biss in die seff

