
kannst du den Alten noch zurückholen?
Klaro, wie immer...Mr.Chili hat geschrieben:Geschmack sach sprach der Aff und biss in die seff
aha.. dann lies dir den aktuellen katalog für richtlinien zur begutachtung von kraftfahrzeughistorischem kulturgut noch mal durch. da steht eigentlich drin, dass alles h-konform ist, was älter als 30 jahre ist!Jeff hat geschrieben:Dann hast du leider falsches Wissen !
Hab sehr genau nach gefragt, Mir gings auch um verbesserungen.
Wollte in eine Karosse BJ 37 Technik aus den 60er Jahren packen.
Bremsen, BKV, Motor, Getriebe.
Da hat mir der Tüver ganz deutlich gesat damit kriege ich niemals das H.
Die 10 Jahre nach Erstzulassung zählen für alle Umbauten.
lass mich da mal noch den schrullizahn ziehen, dann kommt der schon auch noch zu etwas charakter!Grimm hat geschrieben:kannst du den Alten noch zurückholen?
Mr.Chili hat geschrieben:Geschmack sach sprach der Aff und biss in die seff
Jeff hat geschrieben:Kat austragen - No Way !
Wenn der mal eine verbesserte Abgasnorm eingetragen beckommen hat steht die jetzt.
Der deutsche TÜV und die Dekra dürfen an einem Fahzeug nichts verschlechtern.
Also wirste den nich wieder los.
Und wenn der nich in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung eingetragen wurde gibbet auch kein H.
Hatte da gestern erst ne Discusion mit nem Prüfer.
Ach ja das mit den ersten 10 Jahren gillt für alle Eintragungen am Fahrzeug.
Kannst dir ja mal den Oldtimerleitfaden er Googeln den Tipp hat mir der Prüfer auch gegeben.