Hast recht - habe gerade nochmal geguckt.
Nur den Steueränderungsantrag gibt`s einmalig.
>Allerdings kann man anhand der ABE den KLR vom TÜV den Einbau bestätigen/eintragen lassen und dann beim Strassenverkehrsamt umtragen lassen.
Dazu was von Twintec:
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Produkten.
Wenn Sie ein gebrauchtes TWINTEC Aufrüstsystem in ein absolut typengleiches Fahrzeug umbauen lassen möchten, müssen Sie dieses mit der ABE beim TÜV eintragen lassen.
Die Steueränderungsanträge/Abnahmebescheinigungen dürfen wir nur einmal pro System heraus geben, da es sich um steuerliche Dokumente handelt. Zur Eintragung verlangt der Tüv und die Zulassungsstelle jedoch die Rückstufung des alten Fahrzeugs. Ein Verwertungsnachweis wird bei den Zulassungsstellen leider nicht mehr anerkannt.
Der TÜV kann bei uns die ABE per Fax anfordern oder online beim KBA einsehen.
Mit freundlichem Gruß
Ihr TWINTEC Serviceteam