Gelber Zusatzscheinwerfer

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Ahoi!

Habe mir für mein Golf-Projekt einen runden, gelben Nebelscheinwerfer im Chromgehäuse zugelegt und wollte ihn nun an die Stoßstange montieren.
Ich find's geil, aber wie sieht der TÜV das?

Muss die Beleuchtung nach Anbringen auch funktionstüchtig sein? Denn eigentlich geht's mir in erster Linie nur um die Optik. Wenn ich mal mehr Zeit hab, dann klemm ich ihn sicher auch an.

Zweite Frage: Wie sieht's aus mit der Symmetrie? Hab da was gehört von wegen "wenn, dann auf jede Seite einen, sonst meckert der TÜV". Stimmt das?

Vorab schon mal Danke!
Ich muss kein altes Auto fahren, ich WILL!

V4 ist immerhin schon mal ein Anfang!

Re: Gelber Zusatzscheinwerfer

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grundsätzlich gilt: was dran ist, muss funktionieren.
Denk ich eigentlich auch, von daher werd ich ihn anklemmen un gut is.
mit flügelmutter festmachen und ab dafür...
Hehe, da hatten wir wohl den selben Gedanken, denn genauso hab ich's gemacht :high5:


Alles klar Buck, das is cool. Vielen Dank schon mal!

Und zum krönenden Abschluss auch noch'n Bild 2, 3 von der janzen Kiste.
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Re: Gelber Zusatzscheinwerfer

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StVZO hat geschrieben:§52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten

(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, daß eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.
Denke mit der Unterscheidung 2 für mehrspurige und 1 für einspurige Fahrzeuge isses eindeutig, daß Nebler an PKWs paarweise montiert werden müssen...
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Grimm wird nie Moderator!

Re: Gelber Zusatzscheinwerfer

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Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein.
Find ich sehr lustig. Würd das gern mal sehen :-)


Dann muss ich ma gucken wie ich das mach. Hab halt leider nur einen kompletten Scheinwerfer, bei dem anderen fehlt der Chromring.

Irgend ne Lösung gibts bestimmt, von daher werd ich mir ma Gedanken machen.

Vielen Dank für die Posts und Ratschläge! :10:
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Re: Gelber Zusatzscheinwerfer

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Rostnroll hat geschrieben:
Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein.
Find ich sehr lustig. Würd das gern mal sehen :-)


Dann muss ich ma gucken wie ich das mach. Hab halt leider nur einen kompletten Scheinwerfer, bei dem anderen fehlt der Chromring.

Irgend ne Lösung gibts bestimmt, von daher werd ich mir ma Gedanken machen.

Vielen Dank für die Posts und Ratschläge! :10:
Hoher als Abblendlicht sind die zum Beispiel bei den Jeeps und Pickups die einen Überollbügel aussen haben und da drauf Scheinwerfer befestigt haben. Siehe hier:
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Das dürfen dann wohl nur Zusatz/Fern/ Arbeitsscheinwerfer sein die da oben befestigt sind. Ist ja auch logisch da ein Nebelscheinwerfer normalerweise tief leuchtet um unter dem Nebel zu leuchten, ;-)
Trust me. I know what I’m doing.
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