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KLR oder Minikat
Verfasst: Fr 8. Mai 2015, 06:39
von Merlin6000
Guten Morgen
Habe mir einen Audi 80 Typ 89 aus 1990 mit PM Motor gekauft und suche wegen Euro 2 Umrüstung eine ABE entweder für einen KLR von Twin-Tec 20311018 mit KBA 16893 oder für einen Oberland Mangold Minikat mit der Nummer: 122.150
Den KLR oder Minikat kann ich günstig bekommen, leider fehlen wie so oft die Papiere und die Hersteller stellen sich quer
Kann da jemand helfen
Re: KLR oder Minikat
Verfasst: Fr 8. Mai 2015, 12:00
von santeria
Da wirst Du wahrscheinlich (legal) nicht viele Chancen haben.
Ich hatte mal Ähnliches vor und habe durch Internetrecherche Folgendes zusammengetragen:
Die Hersteller stellen sich aus gutem Grund quer:
Steuerbetrug soll vermieden werden und sie möchten ja noch weiterhin viele Nachrüst-Regler verkaufen.
Hier ist (meinem Kenntnisstand nach) die einzige Möglichkeit einen Verwertungsnachweis für genau das Fahrzeug aus dem der gebrauchte KLR stammt zu erbringen - damit kann es dann ggf neue Papiere vom Hersteller geben.
Vordrucke im Netz die man nutzen könnte findet man auch nichts..
Papiere von einem KLR System für zwei Fahrzeuge zu nutzen geht glaube ich auch nicht da diese individuell nummeriert sind wenn ich mich richtig erinnere.
Wie es sich mit Minikats verhält weiss ich nicht - vermutlich ähnlich...
Re: KLR oder Minikat
Verfasst: Fr 8. Mai 2015, 14:19
von Merlin6000
ABE reicht aus, lasse es vom Tüv eintragen, legaler geht nicht, durch nummeriert ist da auch nix, muss nur der richtige Motor drin stehen
Re: KLR oder Minikat
Verfasst: Fr 8. Mai 2015, 15:11
von santeria
Hast recht - habe gerade nochmal geguckt.
Nur den Steueränderungsantrag gibt`s einmalig.
>Allerdings kann man anhand der ABE den KLR vom TÜV den Einbau bestätigen/eintragen lassen und dann beim Strassenverkehrsamt umtragen lassen.
Dazu was von Twintec:
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Produkten.
Wenn Sie ein gebrauchtes TWINTEC Aufrüstsystem in ein absolut typengleiches Fahrzeug umbauen lassen möchten, müssen Sie dieses mit der ABE beim TÜV eintragen lassen.
Die Steueränderungsanträge/Abnahmebescheinigungen dürfen wir nur einmal pro System heraus geben, da es sich um steuerliche Dokumente handelt. Zur Eintragung verlangt der Tüv und die Zulassungsstelle jedoch die Rückstufung des alten Fahrzeugs. Ein Verwertungsnachweis wird bei den Zulassungsstellen leider nicht mehr anerkannt.
Der TÜV kann bei uns die ABE per Fax anfordern oder online beim KBA einsehen.
Mit freundlichem Gruß
Ihr TWINTEC Serviceteam
Re: KLR oder Minikat
Verfasst: Fr 8. Mai 2015, 15:23
von Merlin6000
Der Tüv fordert bei uns nicht einfach etwas an, ohne Unterlagen würde das eine § 21 Abnahme für locker 150 Euro + Erteilung der Betriebserlaubnis für nochmal 45 Euro, deshalb brauche ich eine ABE, Kopie reicht völlig aus