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Hab da mal ne frage zwecks Vw Caddy

Verfasst: So 20. Apr 2014, 01:58
von Crazyfool
Also nen kumpel von mir hat jetzt sein erstes auto und zwar nen Vw caddy ist wohl 29 jahre alt also naht ja das H-kennzeichen, Und der caddy hat ja ne Lkw zulassung.

Nun zu meiner frage:

Bekommt der trotz lkw zulassung nen H-kennzeichen???

Re: Hab da mal ne frage zwecks Vw Caddy

Verfasst: So 20. Apr 2014, 05:49
von DirtyWhiteBoy
natürlich! :like:

Re: Hab da mal ne frage zwecks Vw Caddy

Verfasst: So 20. Apr 2014, 07:28
von weichei65
....wenn man ihn auch so günstig versichert bekommt, könnte das aber kontraproduktiv sein, weil sich der Steuersatz verdoppelt.

Re: Hab da mal ne frage zwecks Vw Caddy

Verfasst: So 20. Apr 2014, 09:28
von Makrochip
weichei65 hat geschrieben:....wenn man ihn auch so günstig versichert bekommt, könnte das aber kontraproduktiv sein, weil sich der Steuersatz verdoppelt.
Das muss man gegeneinander rechnen... Bei Caddys und ähnl. "Leicht-LKWs" ist es meist so das die Besteuerung nach Gewicht (Zulassung als LKW) eine recht hohe Versicherungsprämie mit sich bringt. Deswegen ist es meist günstiger nen Caddy mit G-Kat Benziner als PKW zuzulassen. Bei den Dieseln ist da genau anders herum.

Bei ner Zulassung auf H hätte Dein Kumpel in jedem Fall nen höheren Steuersatz zu entrichten (197 €/p.a.) dafür bekommt man aber auch bei vielen Versicherern günstige Oldtimerversicherungen, die das mitunter wieder ausgleichen. Großes Plus ist das Du mit nem H aufm Kuchenblech auch mit dem Feinstaubterror-Diesel wieder ganz legal in die Umweltzonen fahren darfst

Re: Hab da mal ne frage zwecks Vw Caddy

Verfasst: So 20. Apr 2014, 09:43
von GRenOpel
Andrerseits dürfen LKWs überall übernachten, bei H-Oldies wird von den Versicherern meist erwartet, daß eine Garage (und ein Alltagsauto) zur Verfügung steht.

Und ja, ich weiß, wo kein Kläger, da kein Richter, aber prinzipiell hab ich Recht!

Re: Hab da mal ne frage zwecks Vw Caddy

Verfasst: So 20. Apr 2014, 10:05
von Makrochip
GRenOpel hat geschrieben:Andrerseits dürfen LKWs überall übernachten, bei H-Oldies wird von den Versicherern meist erwartet, daß eine Garage (und ein Alltagsauto) zur Verfügung steht.

Und ja, ich weiß, wo kein Kläger, da kein Richter, aber prinzipiell hab ich Recht!
Prinzipiell hast Du Recht. Aber wenn das ein Problem sein sollte, brauchst Du ja keine Oldtimerversicherung machen, zahlst halt mehr brauchst aber dafür keinen Erstwagen/Garage nachweisen...

Re: Hab da mal ne frage zwecks Vw Caddy

Verfasst: So 20. Apr 2014, 10:22
von Spatenshifter
bei h kennzeichen wird auch gern mal ein zweitwagen vorausgesetzt,oder gibts das nicht mehr?

der caddy dürfte als lkw so um die 100 euro steuern im jahr kosten, lkw versicherung geht jedoch nicht unter 35% (war aber nicht wirklich teuer bei mir), plakette sowie umweltzone fallen flach, solange kein benziner mit kat drin schlummert, dafür kann er umbauen was er will und muss nicht auf h- tauglichkeit achten.
ob beim caddy wg verhältnis innenraum/ladefläche eine pkw zulassung möglich ist, kann ich mir nicht vorgstellen.

Re: Hab da mal ne frage zwecks Vw Caddy

Verfasst: So 20. Apr 2014, 10:27
von KLE
Ist sein erstes Auto, also dürfte der Kumpel recht jung sein. Viele geben die Oldtimerversicherung nur Personen ab 25 Jahren.

Hier der aktuelle Oldtimerversicherungsvergleich mit Bedingungsliste:
http://www.oldtimer-markt.de/sites/defa ... h_2014.pdf

Re: Hab da mal ne frage zwecks Vw Caddy

Verfasst: So 20. Apr 2014, 11:09
von Mr. Blonde
Spatenshifter hat geschrieben:bei h kennzeichen wird auch gern mal ein zweitwagen vorausgesetzt,oder gibts das nicht mehr?
War noch nie Bedingung.

Re: Hab da mal ne frage zwecks Vw Caddy

Verfasst: So 20. Apr 2014, 11:19
von Grimm
oh gott...... ich spüre eine endlose "wir reden aneinander vorbei"-Diskussion, weil der besserwissende nicht davon abrücken kann, dass "H-Kennzeichen" für den anderen immer das Synonym für die Versicherung ist und nicht die Zulassung.

:-)


Die Versicherung hätte gerne den Nachweis eines Alltagsautos, wenn der Oldie versichert werden soll. Aber dafür reicht ja auch Mamas oder Papas Auto. ein Elter kann den Caddy dann natürlich auch auf sich als Oldie zulassen, was wieder etwas mehr Spielraum gibt beim Alter des (jüngsten) Fahrers. Dann gehts auch schon mit 23(?)

Caddy und H macht eigentlich nur finanziell Sinn, wer keine LKW-Versicherung mehr bekommt (nicht LKW-Zulassung oder PKW-Zulassung).

Der Caddy bleibt ein KLeinlaster und kann als PKW versichert werden >> uncool.

Steckt in der Büchse ein Katloser Benziner wie in meinem, wäre also - wenn keine LKW-Versicherung aufzutreiben ist - das "H" am sinnvollsten.

Oder Umbau auf was neueres Mit G-Kat. Bei den möglichen Hubräumen (den üblichen) im Caddy wird eine Oldie-Versicherung dann wieder schwachsinnig, weil die wieder zuviele Restriktionen mit sich bringt.

ich mein..... Tieferlegung, Felgen etc. z.b.

aber nicht wirklich finanzielle Vorteile.

Den Caddy allein in den Zustand eines H-Gutachtens würdigen Caddys zu bringen...... wird glaub ich *Glaskugel* auch nicht gerade so einfach (wenns ein *günstig* angeschaffter und nicht durchrestaurierter ist)