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TÜV oder Baurat §21
Verfasst: Sa 25. Mai 2013, 23:28
von nordwind32
Wie ist das heutzutage eigentlich?
Ein im September 2003 abgemeldetes Fahrzeug mit TÜV bis Juni 2003, kann ich das einfach von einem TÜV-Prüfer meines Vertrauens prüfen lassen oder muss ich durch die sogenannte "Baurat-Prüfung", die im Westen soweit ich weiß ja nur der TÜV machen darf?
Alter Brief und Abmeldebestätigung sind vorhanden.
Re: TÜV oder Baurat §21
Verfasst: Sa 25. Mai 2013, 23:33
von weichei65
Ist nach sieben Jahren Stillegung fällig. Dann werden die alten Daten gelöscht und neue Papiere ausgestellt. Früher war das mal ein Jahr, auf Antrag 18 Monate.
Re: TÜV oder Baurat §21
Verfasst: So 26. Mai 2013, 00:02
von Bruus
die sieben Jahre gelten nur wenn du keine Papiere mehr hast.
in deinem Fall kannste einfach hinfahren und ne ganz normale HU machen.
Re: TÜV oder Baurat §21
Verfasst: So 26. Mai 2013, 07:28
von shopper
is ja eigentlich auch wurscht wie das heisst...
bei ner "baurat-abnahme" wird ja auch nicht mehr gerpüft als bei ner HU... (was denn auch)
einzig bei alten fahrzeugen die noch mit dem pappbrief unterwegs waren
werden die abmaße gemessen und im neuen brief nachgetragen
kost nur n euro mehr
Re: TÜV oder Baurat §21
Verfasst: So 26. Mai 2013, 11:39
von Harry Vorjee
Die Sieben Jahre Regelung besteht natürlich noch immer. Nach sieben Jahren abgelaufenen TÜV, ist eine Vollabnahme fällig. Da halt etwas mehr kostet.
Harry Vorjee
Re: TÜV oder Baurat §21
Verfasst: So 26. Mai 2013, 12:19
von nordwind32
http://www.gtue.de/sixcms/detail.php?id=13573
"Nachweis einer Hauptuntersuchung ersetzt aufwändiges Vollgutachten
Mit der "Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" hat die Bundesregierung das "Prüf- und Zulassungsverfahren von Fahrzeugen im Straßenverkehr" vereinfacht und beschleunigt. Prüfer aller anerkannten Kfz-Prüfinstitutionen - und damit auch die Prüfingenieure der GTÜ - können nun Fahrzeuge, die länger als 18 Monate abgemeldet waren, im Rahmen einer Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (HU) prüfen. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die bereits vor dem 1. März 2007 stillgelegt wurden. Damit ist der Weg frei für eine Wiederzulassung ohne aufwändiges "Vollgutachten" durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen. Durch diese neue Regelung, die seit dem 1. März 2007 gilt, wird unnötiger Aufwand vermieden, Kosten gespart und mehr Bürgernähe praktiziert. Außerdem kann die Wahl der Prüforganisation nun frei erfolgen."
Dann wird der GTÜ-Prüfer bei meinem Stammschrauber das wohl auch machen dürfen. Solange ich nicht zum TÜV Pinneberg muss kann alles gut werden mit 2.

Re: TÜV oder Baurat §21
Verfasst: So 26. Mai 2013, 14:13
von Bruus
sag ich ja: ganz normale HU.

Re: TÜV oder Baurat §21
Verfasst: So 26. Mai 2013, 14:18
von Grimm
Als ich den Caddy aus der Ruine zog, stand der auch mehr als sieben Jahre.
Ganz normale HU bei der DEKRA, fertig
Stilllegung und "ohne TüV" sind ja zwei paar schuhe.