Schlachter mit Traktor überführen - illegal ?

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Hallo Freunde...

Ich hab ne Ortschaft weiter nen A-Corsa-Schlachter an der Hand... der müsste gerade mal 15 km also von dort, durch meinen Wohnort in die nächste Ortschaft wo unsere Scheune ist transportiert werden. In unserer Schörn steht ein einsatzbereiter IHC D-215 mit Kupplungsmaul.... müsste mit der Wanderdüne probieren ob das mit ner Abschleppstange funktionieren könnte oder doch mit dem Abschleppseil machen muss....

Mich interessiert die rechtliche Lage: Darf ich mit einem Traktor ein abgemeldetes Fahrzeug schleppen? (landwirtschaftlicher Nutzen ist schnell konstruiert: Motor von dem Schlachter soll in nen Traktor mit Motorschaden). Ich hab mal gehört das Anhänger für Traktoren weder Zulassung noch TüV brauchen... Anhängelast von dem D215 habe ich nicht parat, aber er hat knapp 1200 kg Leergewicht und der Schlachter 760-780 kg.

Bitte kein gefährliches Halbwissen sondern was Fundiertes.... kann ja den Cops schlecht mit "Der XY ausm Fusselforum sagt aber.." kommen....
"Bunt ist das Dasein und granatenstark!"

'03er Opel Agila A 1.2 16V
'95er Opel Omega B (Dromedar 4x2)
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'57er Goldrad 57
'59er Hercules 220

Re: Schlachter mit Traktor überführen - illegal ?

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das thema hatten wir so ähnlich glaub schonvmal...

du darfst dein auto zum "anhänger" machen. allerdings brauchst du dafür ne genehmigung

und ob du diesen "anhänger" dann mit dem auto oder dem traktor ziehst ist glaub ich so ziemlich egal

:gruebel:
aber wenn du schon nen traktor hast, geh ich mal davon aus dass du auch nen anhänger hast.
warum lädst du das auto nicht einfach auf den hänger?
is doch eh ein schlachter - also egal
Motor von dem Schlachter soll in nen Traktor mit Motorschaden
:lol:

Re: Schlachter mit Traktor überführen - illegal ?

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du darfst doch jedes mind. 4 rädrige fahrzeug mit jedem anderen min 4 rädrigen fahrzeug abschleppen (also egal ob traktor oder pkw) solange das abzuschleppende fahrzeug annähernd verkehrssicher ist :gruebel: es muss nur jemand am steuer sitzen der weiß wie man lenkt und bremst
wie schon gesagt wurde muss nur die anhängelast beachtet werden sonst nix
genehmigung is da nicht notwendig und gehört hab ich dasvon sowieso nix ... wir ham das auch schon gemacht und mitn traktor einen unfallwagen abgeschleppt - vor den augen der polizei und es hat die absolut nicht interessiert
Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten! (Bob der Baumeister)

Re: Schlachter mit Traktor überführen - illegal ?

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kein gefährliches halbwissen:

für diese aktion brauchst du eine schleppgenehmigung und die bezieht sich auf genaue angaben von strecke und zeitpunkt. dafür müsstest du einen antrag im landratsamt stellen und der ganze spass kommt dann ca. auf 120 euro.

mein rat an dich... hol dir ein kurzzeitkennzeichen für die hälfte und hab 5 tage lang spass damit!
hat mir übrigens auch die polizei geraten als ich mir die ölwanne am blauen manni aufgerissen hab und ihn 3 km in die werkstatt schleppen musste. ende vom lied waren natürlich auch die 3 tage spass, die ich im anschluss an die reparatur noch hatte... :-)
Euer Kopfschütteln ist unser Beifall!
82'Scirocco Z400
83'Scirocco GTI
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84'Manta i3000
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85'Golf D
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92'Golf Function
97'Golf Jubi GTI TDI
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Hubraum UND Spoiler - GFK is not a crime!

Re: Schlachter mit Traktor überführen - illegal ?

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AustinPowers hat geschrieben:du darfst doch jedes mind. 4 rädrige fahrzeug mit jedem anderen min 4 rädrigen fahrzeug abschleppen (also egal ob traktor oder pkw) solange das abzuschleppende fahrzeug annähernd verkehrssicher ist :gruebel: es muss nur jemand am steuer sitzen der weiß wie man lenkt und bremst
wie schon gesagt wurde muss nur die anhängelast beachtet werden sonst nix

ähm... ein abgemeldetes fahrzeug darf nicht mal im bereich der stvzo abgestellt werden...?! Oo
überlegt doch mal, ohne kennzeichen kein versicherungsschutz! wenn da was passiert ist der bock fett!

zudem kommt, dass man ein abgemeldetes auto nur mit stange schleppen darf und der führer des gespanns einen lkw schein haben muss!
AustinPowers hat geschrieben:wir ham das auch schon gemacht und mitn traktor einen unfallwagen abgeschleppt - vor den augen der polizei und es hat die absolut nicht interessiert
hat die natürlich nicht interessiert... das auto war ja zu dem zeitpunkt wahrscheinlich noch angemeldet!

AustinPowers hat geschrieben:genehmigung is da nicht notwendig und gehört hab ich dasvon sowieso nix ...
gefährliches halbwissen!!!!
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Re: Schlachter mit Traktor überführen - illegal ?

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iguana hat geschrieben:ist der schlachter denn noch fahrbereit? es befinden sich doch kennzeichen von nem corsa a in deinem besitz :gruebel: :moped:
der ganze spass kostet dich dann 2100 euro strafe und 4 wochen ohne führerschein.
verkehrsgefährdung, steuerhinterziehung und versicherungsbetrug...

erschreckend, wie mutig ihr alle seid... Oo
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Re: Schlachter mit Traktor überführen - illegal ?

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flore hat geschrieben:
Motor von dem Schlachter soll in nen Traktor mit Motorschaden
:lol:
Du lachst... ne Zigeunerfamilie in KA hatte nen alten John Deere (unwesentlich größer als der IHC, der mir zur Verfügung steht) der hatte nen 6 Zylinder Vergasermotor ausm Commodore drin... Benzinerumbauten bei Traktoren sind nicht soooo weit weg von der Realität :-)
iguana hat geschrieben:ist der schlachter denn noch fahrbereit? es befinden sich doch kennzeichen von nem corsa a in deinem besitz :gruebel: :moped:
Ich hab Dich ja ganz gern, aber so Aktionen gehen gar nicht! :schwachsinn: Ich weis nicht wies bei Dir aussieht, aber ich kann meinen Führerschein nicht mal eben so 4 Wochen in "Erholungsurlaub" schicken...
DirtyWhiteBoy hat geschrieben:kein gefährliches halbwissen:


:top:
DirtyWhiteBoy hat geschrieben:für diese aktion brauchst du eine schleppgenehmigung und die bezieht sich auf genaue angaben von strecke und zeitpunkt. dafür müsstest du einen antrag im landratsamt stellen und der ganze spass kommt dann ca. auf 120 euro.


:nein: Da bekomm ich auf jedenfall für weniger jemand organisiert, der mir das Ding zur Schörn trailert
DirtyWhiteBoy hat geschrieben:mein rat an dich... hol dir ein kurzzeitkennzeichen für die hälfte und hab 5 tage lang spass damit!
hat mir übrigens auch die polizei geraten als ich mir die ölwanne am blauen manni aufgerissen hab und ihn 3 km in die werkstatt schleppen musste. ende vom lied waren natürlich auch die 3 tage spass, die ich im anschluss an die reparatur noch hatte... :-)
:nein: Der Corsa ist nicht fahrbereit....Tank ist durchgerostet, und andere Standschäden sind anzunehmen, weil der Stand 3 Jahre unter nem Baum - und sieht auch optisch so aus (Grünspan etc.) und ich muss direkt bei der HO der Rennleitung vorbei mit dem Gespann. :kotz:
DirtyWhiteBoy hat geschrieben:zudem kommt, dass man ein abgemeldetes auto nur mit stange schleppen darf und der führer des gespanns einen lkw schein haben muss!
Das gilt IMHO nur für die Jungspunde mit dem komischen B-Führerschein. Ich hab noch den alten 3er und darf alles bis 7,5 t fahren :-)
iguana hat geschrieben:...vllt kann macro ja auch irgendwo mal n paar rote schilder leihen für die kurze fahrt.
Ich hab recht gute Kontakte aber rote Kennzeichen "ausleihen" ist genauso illegal wie mit denen von meiner Wanderdüne rumzufahren... Einzig wenn Du eine Probefahrt machst (Also die roten Schilder dem Eigentümer des Fahrzeugs gehören) ist das legal...
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