Re: Schlachter mit Traktor überführen - illegal ?

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Makrochip hat geschrieben:
flore hat geschrieben:
Motor von dem Schlachter soll in nen Traktor mit Motorschaden
:lol:
Du lachst... ne Zigeunerfamilie in KA hatte nen alten John Deere (unwesentlich größer als der IHC, der mir zur Verfügung steht) der hatte nen 6 Zylinder Vergasermotor ausm Commodore drin... Benzinerumbauten bei Traktoren sind nicht soooo weit weg von der Realität :-)
Du wirst jetzt aber nicht ernsthaft nen Commo-Motor mit nem Corsa-Entschleunigungsaggregat vergleichen. :-) ;-)
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Re: Schlachter mit Traktor überführen - illegal ?

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@Blondie: Nicht unbedingt.... wobei der 1.4er der im Schlachter steckt in nem kleinen Traktor auch fett Staat machen würde... der IHC hat nen 2 Zylinder Diesel mit 1100 cm³ und 15 PS am Start.... ein 1400er mit 60 PS lässt da im Vergleich die Kuh ordentlich fliegen :-)
Lukas_4/1 hat geschrieben:hat dein Trecker nen Frontlader ? und .. hast du keinen ollen Kipper auf den du den hobel draufheben kannst?
Weder noch! :heul:
"Bunt ist das Dasein und granatenstark!"

'03er Opel Agila A 1.2 16V
'95er Opel Omega B (Dromedar 4x2)
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'91er Opel Kadett
'88er Honda Lead 50
'86er Solo 713
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Re: Schlachter mit Traktor überführen - illegal ?

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Ich hab folgendes beim Googeln gefunden:
"§ 15a StVO: Abschleppen von Fahrzeugen (1) Beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeugs ist die Autobahn (Zeichen 330) bei der nächsten Ausfahrt zu verlassen. (2) Beim Abschleppen eines außerhalb der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeugs darf nicht in die Autobahn eingefahren werden. (3) Während des Abschleppens haben beide Fahrzeuge Warnblinklicht einzuschalten. (4) Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden. Grundsätze: Ein abgeschlepptes betriebsunfähiges Kraftfahrzeug gilt nicht als Anhänger (vgl. § 18 Abs. 1 StVZO). Für das abgeschleppte Kfz besteht keine Zulassungspflicht, auch braucht es kein Kennzeichen zu führen. Das abgeschleppte Kfz ist von der Pflichtversicherungs- (§ 2 Abs. 1 Nr. 6c PflVG) und Kraftfahrzeugsteuerpflicht (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG) befreit. Der Führer des ziehenden Kfz ("vorn") benötigt eine Fahrerlaubnis der Klasse, die dem ziehenden Kfz zugehört. Der Lenker des gezogenen Kfz ("hinten") braucht hingegen keine Fahrerlaubnis. Die Person am Steuer des gezogenen Fahrzeuges muss lediglich in die Bedienung eingewiesen und geeignet sein, ein Fahrzeug gemäß den entsprechenden Anforderungen im Verkehr zu bewegen. Die Verbindung vom ziehenden zum gezogenen Kfz ist durch ein Abschleppseil herzustellen, welches während der Fahrt nach Möglichkeit straff gespannt bleiben sollte. Auch kann eine starre Abschleppstange eingesetzt werden, was sich insbesondere bei Pannenfahrzeugen mit Bremsdefekt o.ä. anbietet. Der lichte Abstand darf in beiden Fällen vom ziehenden zum gezogenen Kfz nicht mehr als 5 Meter betragen......."
Danach geht´s ohne Zulassung, ABER: Das scheint ne alte Verordnung zu sein, auf den offiziellen StVO Seiten ist der Paragraph kürzer:
§15a Abschleppen von Fahrzeugen

(1) Beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeugs ist die Autobahn (Zeichen 330.1) bei der nächsten Ausfahrt zu verlassen.

(2) Beim Abschleppen eines außerhalb der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeugs darf nicht in die Autobahn eingefahren werden.

(3) Während des Abschleppens haben beide Fahrzeuge Warnblinklicht einzuschalten.

(4) Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden.
Ich würde folgendes machen: Polizei anrufen, abklären, wenn sie grünes Licht geben, Namen von dem Beamten am Telefon geben lassen, auf den man sich beruft...
Bild

Grimm wird nie Moderator!

Re: Schlachter mit Traktor überführen - illegal ?

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KLE hat geschrieben:Ich hab folgendes beim Googeln gefunden:
"§ 15a StVO: Abschleppen von Fahrzeugen......."
Danach geht´s ohne Zulassung, ABER: Das scheint ne alte Verordnung zu sein, auf den offiziellen StVO Seiten ist der Paragraph kürzer:
§15a Abschleppen von Fahrzeugen...
Ich würde folgendes machen: Polizei anrufen, abklären, wenn sie grünes Licht geben, Namen von dem Beamten am Telefon geben lassen, auf den man sich beruft...
Die Frage ist halt auch ob, das Zugfahrzeug eine ungebremste Anhängelast >= der des Schlachters haben muss (keine Angst ich werd nicht die Wanderdüne dafür nehmen - bin ja nicht lebensmüde).... Ich ruf mal morgen bei den Cops an und frag mal nach....aber ich denke, es wird drauf rauslaufen, das ich mir das Ding zutrailern lassen muss... :kotz:
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Re: Schlachter mit Traktor überführen - illegal ?

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Auf keinen fall den Corsa unangemeldet abschleppen. Hab den Fehler einmal gemacht, bis zum 31.12.2008 war das erlaubt, ab 1.1.2009 ist es verboten ein nicht angemeldetes Fahrzeug einfach so abzuschleppen.

Mtte Mai 2009 hab ich meine Celica einfach hintendran gehängt, Kumpel reingesetzt und ab gings um sie in meine Garage zu schleppen.
Polizei hält uns an und das Ende vom Lied waren 1800 Euro Geldstrafe sowie 1 Monat Fahrverbot :shit:

Hau den Corsa doch einfach in die Große Traktorschaufel ;-)
Ich war ein Hortkind...

Re: Schlachter mit Traktor überführen - illegal ?

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Dicker-Trompeter hat geschrieben:Könnte man an den Traktor vielleicht ne passende Kupplung und nen Leihanhänger machen? Man wäre dann auch für die Zukunft für solche Fälle gerüstet.
Da der IHC ne Vmax von ca. 20 km/h hat wird sich das kaum lohnen.... so ne extreme Dichte an schlachtfähigem Material gibts hier nicht
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Re: Schlachter mit Traktor überführen - illegal ?

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KLE hat geschrieben: Ich würde folgendes machen: Polizei anrufen, abklären, wenn sie grünes Licht geben, Namen von dem Beamten am Telefon geben lassen, auf den man sich beruft...
mach ich auch immer, wenn ich rechtliche bedenken habe, egal um was es geht! hab ich übrigens nicht anders gemacht und deswegen weiß ich auch gut bescheid! wie gesagt kam der tip mit dem überführungskennzeichen ja von den cops!

die freun sich übrigens wie ein schnitzel, wenn man mal um rat fragt! ich hab da so nen netten herren in grün als ansprechpartner, der sich dann wirklich in paragraphen einliest und sogar zurückruft! :top:
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Re: Schlachter mit Traktor überführen - illegal ?

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So - mal aus meiner gesammelten Erfahrung plaudern:
Wenn man ein abgemeldetes Fahrzeug schleppt, dann ist das rechtlich "Schleppen" und nicht "Abschleppen". Das ist ein Unterschied. Der Fahrer im ziehenden Fahrzeug braucht den 2er Führerschein (also den für LKWs), das ist unabhängig vom Gewicht, es handelt sich schlicht um einen "Zug mit mehr als drei Achsen". Der Fahrer im gezogenen Fahrzeug braucht den PKW-Führerschein.
Das mit der Genehmigung ist uneinheitlich, da wissen die Cops oft selber nicht Bescheid. Frag fünf, und Du bekommst 6 verschiedene Antworten.... Wir haben sogar schon mal ein Auto von der Verwahrstelle geholt ohne Genehmigung. Was die Polizei aber sehen will, ist eine sogenannte Folgenummer, d.h. eine Papptafel o.ä. am gezogenen Fahrzeug mit dem Kennzeichen des Zugfahrzeugs. Ansonsten hatten wir nie eine Genehmigung, wurden öfter rausgezogen, bekamen aber keinen Ärger. Das heisst aber nichts - wenn man an einen besonders diensteifrigen Kollegen gerät, kann der einem vermutlich doch irgendwie den Allerwertesten aufreissen.
Ach nochwas: Die Polizei ist geneigt, nichts zu unternehmen, wenn die Schlepperei nur über eine kurze Distanz geht. D.h. wenn sie euch fragen wohin die Reise geht, dann nicht sagen: "Noch 20 km bis da hin", sondern "Ach nur noch bis ins nächste Kaff"...
I don't need to beat you off the lights, I already beat you just sitting here