Re: Zollkennzeichen vs. 5 Tages-Zulassung...

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santeria hat geschrieben:Hi,

um Zollkennzeichen zu bekommen brauchts leider schon TÜV, daher für Dein Vorhaben eher ungeeignet.

Hier ein paar random rausgesuchte "FAQ" zum Thema:
http://www.ausfuhrkennzeichen-deutschland.de/faq.html
Ob man den Wagen nach Ablauf der Kennzeichen auch in D lassen kann weiss ich gar nicht & hab auf die Schnelle auch nichts gefunden... würd mich aber auch mal interessieren.






nach einem gespräch mit unserer zulassungsstelle sieht es folgendermaßen aus:

einer normalen zulassung in D nach ablauf der ausfuhr-zulassung steht nichts im wege.

allerdings ist die max. ausfuhr-zulassung auf 1 jahr beschränkt...was aber ja ausreichen sollte.


nicht zu vergessen:

Bei Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens behält es sich die zuständige Zulassungsstelle vor, die zu überführenden Fahrzeuge zu überprüfen. In der Regel müssen die betreffenden Fahrzeuge also vorgefahren werden. Es sei denn, es handelt sich um Neufahrzeuge oder die letzte Hauptuntersuchung liegt nicht mehr als vier Wochen zurück.

quelle:

http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussg ... eichen.php
Einige von euch haben doch wieder die Pillenausgabe geschwänzt....
Ich merk das doch....