Genau einmal als Blinker und einmal als Standlicht.
Die Nummern kann jeder Tüv auch hinterfragen, die haben ne Liste da gucken die rein und sehen dann was das für ein Bauteil sein sollte.
Hatte so Teile mal in einem Golf 2 Verbaut, da gibts die auch in Klarglas mit Standlicht funktion.
Natürlich nicht geprüft.
Gebracht hats mir 40 Euro Strafe, eine Vorführung beim Tüv nach Umbau nochmal 40 Euro und n Punkt.
Wenn sie es damals drauf angelegt hätten, hätte ich die Kiste vor Ort stehen lassen können da die Betriebserlaubnis vom Fahrzeug erloschen war. Die Cops waren noch gnädig mußte aber vor Ort die Standlicht funktion abklemmen.
Ich hab meinen Teil daraus gelernt. Hab die Strafe und die Tüv Kosten aufmich genommen und war froh das es nicht noch teurer war.
Hab grad mal in der E-bay Anzeige geschaut da steht nur drin ECE Zeichen, aber mit keinem Wort wird erwähnt ob es für beide Funktionen vorhanden ist. Genauso wenig wie ich einen Absatz finde das man die dann auch als Standlichter verwenden darf.
Steht nur drin ECE geprüft, das kann gut sein das der Blinker ein Prüfzeichen hat muß aber noch lang nicht heißen das die Standlichter das auch haben.
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie gern behalten.