Sagen wir so: Eigentlich würde das zumindestens Sinn machen, wenn man nur das mit Warnhinweisen versieht, das auch tatsächlich gefährlich ist, sonst nimmt keiner mehr die Warnhinweise mehr ernst, wenn sie mal echt sind. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Sprich mit gesundem Menschenverstand gesprochen: Wenn das offensichtlich ist, daß das gefaked ist, was die Stencil-Methode ja eigentlich schon offensichtlich machen sollte, dann sollte da keiner was gegen sagen.
Ich hatte am 32BQP ja ein Nationalitätenkennzeichen "KLE". Auch nicht zulässig, auch wenn es keinenn Ländercode KLE gibt. Was ist passiert? Bei den meisten Polizeikontrollen wurde es übersehen/ignoriert, bei einer Kontrolle gabs ein "Du Du" und ich wurde augefordert, das wegzumachen, was ich mit einem "Ja Ja" beantwortet habe
Also: Garantieren kann keiner, daß Du nicht mal angemacht wirst für, aber mir is auch nicht bekannt, daß da drakonische Strafen drauf stehen.