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nebelscheinwerfer

Verfasst: Fr 27. Jun 2014, 17:57
von christoph
mich hat heut ne bekannte gefragt, wieviele nebelscheinwerfer man an die front bauen darf. 2 oder auch 4?

ich wusste es nicht.

Re: nebelscheinwerfer

Verfasst: Fr 27. Jun 2014, 19:25
von weissnix
2

Re: nebelscheinwerfer

Verfasst: Fr 27. Jun 2014, 19:29
von Doc Brown
kannst auch 4 Scheinwerfer nehmen, jedoch müssen die anderen beiden dann zum fernlicht geschaltet sein. :schlaupuper:

Re: nebelscheinwerfer

Verfasst: Sa 28. Jun 2014, 16:51
von Dieselbulli
Wenn du nen Dachträger draufschnallst gehen auch mehr als 4........

Re: nebelscheinwerfer

Verfasst: Sa 28. Jun 2014, 19:27
von Leon

Re: nebelscheinwerfer

Verfasst: Sa 28. Jun 2014, 20:31
von Käfer 67
Servus,



NEBELSCHEINWERFER!!! sind mal grundsätzlich nur 2 Stück erlaubt.
Die scheinwerfer sind genau gekennzeichnet und dürfen auch nur in der vorgesehenen Verwendung verbaut und angeschlossen werden!!!!

Einen Nebelscheinwerfer übers Fernlicht zu schalten ist nicht drin.......


Zu beachten ist auch noch die Art der Schaltung, da kommt es auf die Stelle an an der die Scheinwerfer angebaut werden.

Max. 30cm von der Aussenkante des Fahrzeugs entfernt, dann müssen die Nebelscheinwerfer über das Standlicht geschaltet werden, das Heißt sie dürfen nur funktioniieren wenn min. das Standlicht mit leuchtet......


Oder max. 40cm von der Mitte aus auseinander, hierbei zählt die Mitte des Lichtaustritts!!!! hierbei dürfen die Nebelscheinwerfer nur zusammen mit den Abblendlicht brennen, das heißt sie müssen ausgehen wenn man mit Fernlicht fährt!!!!

Beides mal wichtig, Lichtaustritt nicht höher als das Abblendlicht.


Alles was sonst noch leuchtet am Auto darf nicht als Nebelscheinwerfer gelten sonst droht Ärger.

Sollten vorn 4 Scheinwerfer, oder auch 6 verbaut werden, dann dürfen nur 2 davon als Nebelscheinwerfer deklariert sein. Wichtig auch, max. 4 Fernscheinwerfer.... bei 4 Zusatzscheinwerfern müssen die Fernlichter in den Hauptscheinwerfern ausbleiben.....



So genug geschwafelt, es sthet ganz exakt und ausführlich in der STVZO.....



Auch nicht zu verachten, wenn zuviel Licht am Auto ist, kann der Wagen an Ort und Stelle stillgelegt werden, weil eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer besteht.... Muss nicht Aber kann....


Gruß ICH

Re: nebelscheinwerfer

Verfasst: Sa 28. Jun 2014, 22:03
von Twingo
Das wichtigste wurde erwähnt. Wenn du aber dennoch nicht um eine Leuchtensammlung umhin willst, gäbe es noch die Möglichkeit der Arbeitsscheinwerfer. Vorab, dürfen aber nicht während der Fahrt eingeschaltet sein. Wo kein Kläger, da kein Richter...

Nähere Infos in der StVZO, hier.