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Stoßstange

Verfasst: Di 12. Nov 2013, 17:14
von TimoKiel
Mein Eta gehört ja noch zu den Autos die auch ohne Stoßstange ein vollwertiges Fahrzeug darstellen.
Soweit ich nun gelesen habe, ist es möglich ohne diese zu fahren bzw. einzutragen wenn keine scharfkantigen Stellen übrig bleiben. Blinker werde ich auch wieder hübsch integrieren. Oder ist es mittlerweile ein NoGo?

Hinten lauert noch die Ahk. Wie sieht es da aus ohne Stoßstange?

Re: Stoßstange

Verfasst: Di 12. Nov 2013, 17:42
von MRG
TimoKiel hat geschrieben:Mein Eta gehört ja noch zu den Autos die auch ohne Stoßstange ein vollwertiges Fahrzeug darstellen.
Soweit ich nun gelesen habe, ist es möglich ohne diese zu fahren bzw. einzutragen wenn keine scharfkantigen Stellen übrig bleiben. Blinker werde ich auch wieder hübsch integrieren. Oder ist es mittlerweile ein NoGo?

Hinten lauert noch die Ahk. Wie sieht es da aus ohne Stoßstange?

in grauer vorzeit sagte mir mal ein tüvling, man dürfe ohne stoßstange fahren.

allerdings ändert sich dadurch die länge des fahrzeugs, was wiederum genehmigungspflichtig wäre..

insgesamt also..wischiwaschi.

bei fester ahk ohne heckstoßstange kommt wahrscheinlich noch der fußgängerschutz dazu :gruebel:


alternativ wäre ev. ne abnehmbare ahk möglich... :gruebel:


ende vom lied...frach beim tüvling nach :-)

Re: Stoßstange

Verfasst: Di 12. Nov 2013, 17:56
von shopper
das thema hatte ich gestern am telfon mitm franken...

situation bei ner schergenkontrolle
scherge bemängelte die fehlenden stoßstangen und ob das denn wohl so zulässig wäre..
ich bin einmal ganz eng ums auto getabert... "sehen sie... ich stosse nirgens an...also isses gut"

bei der ahk sehe ich schwierigkeiten... wenn du sie nicht brauchst...bau sie ab..

Re: Stoßstange

Verfasst: Di 12. Nov 2013, 17:59
von TimoKiel
Ja, werd mal nachfragen. Werd ihn jetzt nochmal mit dem Touring nerven.

Re: Stoßstange

Verfasst: Di 12. Nov 2013, 18:05
von shopper
nachtrag...

nachteile können eventuell bei einer schadensregulierung auftreten...
da der schaden MIT stange geringer sein könnte...


hab ich allerdings auch nur gehört...ob da was dran ist.... ?
würde mich bei der sparwut der sicherungen aber auch nicht wundern

Re: Stoßstange

Verfasst: Di 12. Nov 2013, 18:44
von TimoKiel
Naja, jede Änderung in der Art können sie nutzen um aus der Schadensregulierung raus zu kommen. Ist wie so ein Strohhalm an den sie sich klammern können.
Abnehmbar ist die Ahk, das hat seit 20 Jahren anscheinend keiner mehr gemacht, aber der Querträger hängt da massiv vor dem Abschlussblech. Wahrscheinlich würde ich mir den in der Werkstatt selber mehrmals ins Schienbein rammen. Aber wenn man bedenkt dass man sich diese wackligen Fahrradträger auf die Ahk schrauben darf :shit: Vielleicht reicht dem Onkel auch ein abgerundeter Kasten um den Träger. Aber in erster Linie denke ich dass sie abkommt und dann weiter sehen.

Re: Stoßstange

Verfasst: Di 12. Nov 2013, 20:22
von Harry Vorjee
Hallo,

als grobe Richtung sei zu sagen, man darf mit Fahrzeugen ohne Stoßstange bzw. ausgetragener fahren, wenn die Stoßstange vom Hersteller aus nicht als Fußgängerschutz ausgelegt wurde. Sollte bei deinem eta ja zutreffen. Genau genommen, darf man z.B. nen Golf 2 der original die breiten Stoßstangen hatte nicht ohne fahren.

Scharfe Kanten dürfen natürlich wegen der nicht vorhandenen Stoßstange nicht entstehen.

Aber wie immer, bestimmen tut dies immer noch der Ing. also dort mal genau nachfragen.

Gruß

Harry Vorjee