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Wie viele Scheinwerfer sind erlaubt?

Verfasst: Mi 4. Sep 2013, 00:12
von BirgerS
Hallo Leute!

Mein Auto verfügt über 2x Abblendlicht, 2x Fernlicht und 2x Nebellicht... ich hab mir jetzt fürs Dach noch 2x Fernlicht dazu gekauft. So weit wie ich informiert bin, ist das das Maximum was man haben darf...
ABER: Das Fernlicht ist gar nicht angeschlossen und hat kein Innenleben ^^ Darf ich dann trotzdem nur 4 Paare haben, oder darf ich mir noch ein, zwei Paare ans Auto bauen?
Was ich aber auch gehört habe: Wenn ich zwei zusätzliche Fernlichter auf dem Dach habe, dann MÜSSEN diese auch funktionsfähig sein!? Stimmt das?

Also:
- Wie viele Scheinwerfer (funktionsUNfähig) darf man haben?
- Müssen verbaute Scheinwerfer funktionsfähig sein?


VG
Birger

Re: Wie viele Scheinwerfer sind erlaubt?

Verfasst: Mi 4. Sep 2013, 00:57
von weichei65
Was dran ist, muss normal funktionieren, Faustregel.

Re: Wie viele Scheinwerfer sind erlaubt?

Verfasst: Mi 4. Sep 2013, 06:31
von dr Reiche
Du kannst soviel ranbauen, wie du willst. Es dürfen allerdings nur 4 Scheinwerfer gleichzeitig leuchten. Ausgenommen davon sind Nebelscheinwerfer. Dann müssen noch gewisse Anbaumaße eingehalten werden.

Ich hab irgendwo noch das Blatt von Hella rumfliegen, wenn ich es finde, dann stell ich es hier rein.

Re: Wie viele Scheinwerfer sind erlaubt?

Verfasst: Mi 4. Sep 2013, 08:55
von Seppel
wenn du mehr fernlicht willst, musst sie als arbeitsscheinwerfer deklarieren und im innenraum über einen extra schalter schalten.
Man kann natürlich über einen weiteren schalter das ganze mit dem normalen fernlicht zusammen schalten. Aber das ist dann natürlich nicht mehr erlaubt.

Re: Wie viele Scheinwerfer sind erlaubt?

Verfasst: Mi 4. Sep 2013, 11:05
von MatZ
und du musst (soweit ich weis) eine relais-schaltung einbauen, dass wenn du nebler anhast und du fernlicht dazu schaltest eben auch max. 4 scheinwerfer leuchten - also in kombi fernlicht+nebelscheinwerfer entweder die nebler aus oder ein pärchen fernlichter...

Re: Wie viele Scheinwerfer sind erlaubt?

Verfasst: Mi 4. Sep 2013, 11:20
von MRG

Re: Wie viele Scheinwerfer sind erlaubt?

Verfasst: Mi 4. Sep 2013, 14:18
von BirgerS
OK, danke für die Hinweise...
Ich hab jetzt also zwei zusätzliche Fernlichter auf dem Dach, die gar nicht funktionieren. Ist das dann also nicht erlaubt?
Ich weiß bei Nebelscheinwerfern, daß diese funktionieren müssen, wenn die vorhanden sind. Meine Nebelscheinwerfer (unten am Fahrzeug, serie) funktionieren!

Re: Wie viele Scheinwerfer sind erlaubt?

Verfasst: Mi 4. Sep 2013, 14:34
von Fuchs
weichei65 hat geschrieben:Was dran ist, muss normal funktionieren, Faustregel.
So isses nunmal.

Re: Wie viele Scheinwerfer sind erlaubt?

Verfasst: Mi 4. Sep 2013, 14:35
von nordwind32
Mach doch mal ein Bild hier rein.

Sind die auf dem Dach denn fest oder "abnehmbar" auf nem Gepäckträgerbügel oder so?
Wenn abnehmbar müssen sie meines Wissens nach a) nicht gehen b) Anzahl ist egal c) du darfst sie im Bereich der Stvzo eh nicht nutzen.
Halbwissen - Angaben ohne Gewähr!

Re: Wie viele Scheinwerfer sind erlaubt?

Verfasst: Mi 4. Sep 2013, 14:55
von BirgerS
Foto geht nicht, da das ganze noch gar nicht fertig ist ^^
Die sind (in Zukunft) auf einem Dachträger eher fest montiert... aber den Dachträger kann man ja ab nehmen.
Ganz dreist: wenn die Polizei oder der TÜV was sagt, kann ich dann nicht sagen daß ich die nur transportiere? XD