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Twingo-Faltdach im Fremdfahrzeug ein - GE - tragen !!!

Verfasst: Sa 1. Jun 2013, 11:24
von GRenOpel
Moin,
bin neu hier, werd mich beizeiten auch mal separat vorstellen.
Hab mich wegen nem Eintragungsstress hier angemeldet, der eigentlich keiner sein bräuchte...

Will meinen 2er Golf mit ein paar Opel- und Renault-Teilen remixen.

U.A. soll ein Twingo-Faltdach rein, haben ja erst drölfzigtausend Leute gemacht. :gruebel:

Nun will der hiesige Einträger (TÜV) das aber nicht einfach so als EInzelabnahme eintragen, er redet sich raus, daß dies so nie im Golf geprüft wurde, es also auch kein Gutachten gäbe.

Hier haben ja u.a. der KLE und der (Gelöschter User) die Dächer schon verbaut. Wie waren biddeschön die Argumente, um diese auch eingetragen zu bekommen?
Daß als Ersatz für nen durchtrennten Dachspriegel der Alu-Rahmen eingesetzt wird, hat mir bei dem TÜV-Büttel nicht geholfen...
Son Universaldach mit Gutachten für zig Audos wäre hilfreich, aber sicher nich fürn Fuffi zu kriegen, wie oft die Twingo-Dächer.

Danke schonmal.

Re: Twingo-Faltdach im Fremdfahrzeug eintragen

Verfasst: Sa 1. Jun 2013, 11:50
von iguana
gabs sowas ähnliches mal im golf? vom polo2 gabs z.b. ja die openair version, wo so n großes dach serie war. und für den pirat hatte KLE AFAIR auch n vergleichsgutachten von nem nachrüst-dach, was es mal für den passat gab

Re: Twingo-Faltdach im Fremdfahrzeug eintragen

Verfasst: So 2. Jun 2013, 09:40
von Captain Chaos
Ich fürchte, da muss man einfach jede Menge Prüfer abklappern.... gehen tut das mit Sicherheit, aber befürchte ohne Eintragung gibt es spätestens beim TÜV Ärger und zurückrüsten... tja.... geht schlecht... Stell dich bitte erstmal vor, das ist hier eigentlich immer der erste Schritt ;)

Re: Twingo-Faltdach im Fremdfahrzeug eintragen

Verfasst: So 2. Jun 2013, 10:07
von GRenOpel
Captain Chaos hat geschrieben:... Stell dich bitte erstmal vor, das ist hier eigentlich immer der erste Schritt ;)
Ich schrub doch oben schon, daß dies noch kommen wird. Aber gut, wenns hilft, an sachdienlich Antworten zu gelangen... :verlegen:

Re: Twingo-Faltdach im Fremdfahrzeug eintragen

Verfasst: So 2. Jun 2013, 15:50
von GRenOpel
Danke Peter.
Ja, war verständlich.

Und inzwischen bin ich auch vorstellig geworden. ;)

Re: Twingo-Faltdach im Fremdfahrzeug eintragen

Verfasst: So 2. Jun 2013, 20:40
von KLE
Ich habe das mit Hilfe von nem Gutachten für ein Britax Faltdach eingetragen bekommen, weil da drinsteht, daß man die Dachstreben durchtrennen darf. Kann ich Dir mailen.

Re: Twingo-Faltdach im Fremdfahrzeug eintragen

Verfasst: So 2. Jun 2013, 20:53
von Captain Chaos
mir bitte auch ! dwgu@gmx.de

danke chef :prost:

Re: Twingo-Faltdach im Fremdfahrzeug eintragen

Verfasst: Mo 3. Jun 2013, 18:40
von GRenOpel
KLE hat geschrieben:Ich habe das mit Hilfe von nem Gutachten für ein Britax Faltdach eingetragen bekommen, weil da drinsteht, daß man die Dachstreben durchtrennen darf. Kann ich Dir mailen.
Vermutlich wirds den stören, daß es von Britax und nicht Webasto is...
Aber Versuch macht kluch, kannst also bitte gerne mein Postfach beglücken.

(Muss ich eigentlich die Emil-Adresse extra nochmal angeben oder kannst Du draufzurückgreifen, weil es die Gleiche is, wie die, mit ich mich hier angemeldet habe?)

Re: Twingo-Faltdach im Fremdfahrzeug eintragen

Verfasst: Mo 3. Jun 2013, 19:19
von Captain Chaos
Och, wenn ich das Gutachten so lese.... man brauch immer noch nen verständnisvollen Prüfer, aber man kommt zumindest nich mit leeren Händen...!!!

Re: Twingo-Faltdach im Fremdfahrzeug eintragen

Verfasst: Mo 3. Jun 2013, 21:47
von Jeff
Dann bau ein das Dach und mach dich auf den Weg zu (Gelöschter User) seinem Prüfer !