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Stoßstange ... Pflicht?
Verfasst: So 8. Apr 2012, 09:02
von mantis
Hi,
bei einigen Karren hier im Forum fehlen die Stoßstangen vorne und hinten. Auch ich habe mir Umbauarbeiten (am Jetta) in dieser Richtung vorgenommen.
Ideen sind noch nicht ganz ausgereift... Soll in die Richtung Minimalisierung von Plastik gehen :)
Bekommt man das eingetragen? An was muss man sich halten?
mfg
Re: Stoßstange ... Pflicht?
Verfasst: So 8. Apr 2012, 09:45
von shopper
solange keine scharfen kanten/ecken entstehen
wo man sich verletzen könnte..... kein problem
selbstbau stangen sind meines wissens nicht mehr erlaubt...
sprich das berühmte rohr welches anstatt der originalen zusammengebraten wird
eingetragen werden muss nix... weil is ja wech
einziger warnhinweis...
bei einem möglichem unfall "könnte" die versicherung die schadenssumme mindern
weil ja mit wegfall der stange die verformung der bleches erheblich grösser ausfällt
bekannt ist mir allerdings kein fall
bei alten kisten ... siehe drexxphiat.... ist es natürlich einfacher die stange ersatzlos zu streichen
weil keine anpassung des bleches notwendig ist
Re: Stoßstange ... Pflicht?
Verfasst: So 8. Apr 2012, 12:05
von Doc Brown
ich hat geschrieben:eingetragen werden muss nix... weil is ja wech
Genau, deshalb muss es Ausgetragen werden...so wie Rücksitzbänke. Im schein steht dann ohne Stoßstangen oder halt ohne Rücksitzbank.
Bei alten autos geht das, jedoch dienen bei vielen Autos Stoßstangen als Fußgängerschutz, also Z.B. bei einem polo 86C ist es schon schwierig aber das kommmt auf den Prüfer an.
Gruß Nils
Re: Stoßstange ... Pflicht?
Verfasst: So 8. Apr 2012, 12:07
von Captain Chaos
kommt halt immer aufe Karre an... Könnte mir zb nen 35i schwer ohne Stossstange und Frontblende vorstellen, bei nem Polo 86c dagegen schoneher...
Re: Stoßstange ... Pflicht?
Verfasst: So 8. Apr 2012, 15:30
von weichei65
Bin früher mit Rekord D/Commo B, Kadett C und Ascona B auch ohne Stossstange rumgefahren, allerdings meist wegen nicht zuende geführter Reps

, hat in den 80/90ern nie wirklich wen interessiert. Heute ist das wegen Fussgängerschutz und geänderter Gesetzgebung grundsätzlich anders, siehe dazu auch die Kuhfänger-Diskussionen. Eines war aber eigentlich schon immer wichtig für die Betriebserlaubnis: Die Gesamtlänge. Und die ändert sich ohne Stossfänger nunmal. Theoretisch ist das also immer fahren ohne BE. Keine Ahnung warum da nie einer drüber nachgedacht hat....
- Klugscheissmodus aus -
Re: Stoßstange ... Pflicht?
Verfasst: So 8. Apr 2012, 15:58
von shopper
es ist auch heute kein problem
weder
die schergen interessierts selbst wenn sie langeweile haben und "suchen"
noch
die herren inschenöre bei der 2jährlichen pflichtuntersuchung
selbst die beiden achter der gegnerischen sicherung
bei 2 ditschern am phiat128 hats nicht gejuckt
wie es bei fahrzeugen ausschaut an denen die stange in die karoform integriert ist ausschaut..
das weiss ich nich...
aber hier sind mindestens 2 fahrzeuge im forum unterwegs bei denen es scheinbar auch niemanden stört
Re: Stoßstange ... Pflicht?
Verfasst: So 8. Apr 2012, 18:33
von Captain Chaos
Der Pirat hat ja auch ne Eigenbau Stossstange vorne dran und ich behaupte mal, die is vom Fussgängerschutz her ne ganze Ecke "schlechter" als ne Serienstossi... -von der ich allerdings auch nich wirklich umgemäht werden möchte...
Re: Stoßstange ... Pflicht?
Verfasst: So 8. Apr 2012, 22:09
von ULTRA
musste dich halt mal beim Graukittel informieren, der hat seine festen Vorgaben!
kann mich noch dran erinnern: vorderste Wagenkante darf kein Beleuichtungselement sein!
da scheidets bei vielen schonmal aus!
Re: Stoßstange ... Pflicht?
Verfasst: So 8. Apr 2012, 23:27
von KLE
Das Wichtigste wurde ja schon geschrieben: Keine Verletzungsgefahr durch die Stoßfängerfreie Front, meist einfach geduldet, vorsichtshalber kann man es eintragen bzw. austragen lassen. Schließlich ändern sich die Fahrzeugabmessungen, wofür es aber auch Toleranzen gibt, fragt mich nicht, wieviel Prozent. Eine Vorschrift, wieviel eine Stoßstange abkönnen muß, gibt es im Gegensatz zu manchen US Staaten in Deutschland meines Wissens nicht.
Hinten drauf achten, daß der Auspuff nicht über die Fahrzeugabmessungen ragt, das vergißt man schnell mal, daß das Endrohr dadurch evtl. zu weit übersteht
Ich hab meine Stoßstangenumbauten teilweise einfach gemacht ohne Eintragung (Pornstyler), gerade aber beim Pirat habe ich die Front eintragen lassen. Geänderte/selbstgebaute Stoßstangen sind Eintragungsfähig, wenn sie den Vorschriften entsprechen. Beim Pirat wars mir deshalb besonders wichtig, weil da schon ein gewisses Risiko besteht, bei einem Personenschaden (den wir alle nicht hoffen), daß die Versicherung sagt, daß die Verletzungen geringer gewesen wären, wenn die Front original gewesen wäre. Mein TÜVler hat auch mich die Kanten des Grills in der Mitte nochmal abrunden lassen, bevor er seinen Segen gab. Es ist nicht so, daß ich da nen Freibrief habe. Aber nicht jeder Prüfer ist bereit, sich mit solchen Umbauten rumzuschlagen und was zu schreiben. Wir leben aber ja glücklicherwese in einem freien Land und es gibt nicht nur eine Prüfstelle.
Re: Stoßstange ... Pflicht?
Verfasst: Di 10. Apr 2012, 17:14
von mantis
Danke für die tollen Hinweise! Mal schauen, wann ich den Spaß angehe.
mfg