Seite 8 von 28

Re: Amboss der Rabiator

Verfasst: Sa 12. Mai 2018, 10:37
von Bullitöter
Das hättste wohl gerne. Ich muss dich aber leider enttäuschen, es reicht völlig vorm Einsteigen darauf zu achten, dass die Hose nich zu Tief hängt.... :schleuder:

Re: Amboss der Rabiator

Verfasst: Sa 12. Mai 2018, 14:57
von rolyaTmiT
Naja, ich sehe es als sportliche Herausforderung...

Samstag, 5 Stunden Arbeiteinsatz, besser, Dieselorgie.
Bild
Alle Getriebe innen Teile zerlegt, die überschaubaren Reste der Kupplungen ausgebaut und alles in Diesel/Benzin Falschbetankungsmix gesäubert.

Soweit keine überraschungen, aber eben überall die Reste der Reibbeläge...

Und Dann zu Hause wartet ein Päcken auf mich. Bei egay.com bestellt, das bisher teuerste Einzelteil fürs Getiebe, alles in alleam knapp 120 Euro. Im Alten sind deutliche Laufspuren in der Lagerfläche.
Bild

Re: Amboss der Rabiator

Verfasst: Sa 12. Mai 2018, 19:55
von Rollsportanlage
Keine Ahnung was das ist, aber es beschleicht mich der Verdacht, dass locker die Hälfte der 120€ für den Versand draufgegangen ist.

Re: Amboss der Rabiator

Verfasst: Sa 12. Mai 2018, 21:33
von rolyaTmiT
Das ist das Letzte SonnenRad im Getiebe hinten.

Hab mich mit den Dollars und Euroz vertan. knapp 63 Euro das Teil und 27 Euro Versand und Zollabgaben.

Re: Amboss der Rabiator

Verfasst: So 13. Mai 2018, 01:16
von Burt
Geht ja voll. Fürn Sonnenrad.

Re: Amboss der Rabiator

Verfasst: So 13. Mai 2018, 10:18
von rolyaTmiT
Du hast natürlich vollkommen Recht, Burt. Ist totaler Quatsch.



Es ist kein Sonnenrad, sondern ein Hohlrad. Leuchtet ja ein. Und für ein nicht mehr neu zu bekommen da NOS Originalteil ist das in dem Fall natürlich nen schnapper für so was tolles!

Re: Amboss der Rabiator

Verfasst: Mo 14. Mai 2018, 13:42
von happyc
Fette Karre!
rolyaTmiT hat geschrieben:Der Trailer mit 2,8t Zuladung (...)
Geht das? Ich hab mal gelesen, dass mit ner Kugelkopfkupplung & Auflaufbremse max 3 Tonnen gezogen werden dürfen (zul GG des Hängers), für mehr brauchts dann pneumatische Bremsen. Ist das so?

Re: Amboss der Rabiator

Verfasst: Mo 14. Mai 2018, 15:37
von quarktasche
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__41.html" onclick="window.open(this.href);return false; Abschnitt 10:
(10) Auflaufbremsen sind nur bei Anhängern zulässig mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als
1.
8,00 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h,
2.
8,00 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn die Bremse auf alle Räder wirkt,
3.
3,50 t, wenn die Bremse auf alle Räder wirkt.
Geht also bis 3,5t zGg

Re: Amboss der Rabiator

Verfasst: Mo 14. Mai 2018, 16:42
von rolyaTmiT
Über die Gewichte und Anhängelasten möchte ich aus rechtlichen Gründen nichts sagen.
:rollmops:

Heute nicht viel nach der Arbeit gemacht. Verteilergetriebe und Kardanwellen vom Speck-Panzer befreit.

Den Lagerschild bzw die Ölpumpe vom Getriebe zerlegt, hatte ich an Samstag nicht gemacht. Und siehe da:
Bild
Die Lagerbuchse wo der Wandler drin läuft. Allerdings die Lauffläche am Wandler ist ok, keine fühlbaren Riefen oder so...

Die Buchse ist im Satz enthalten und liegt bereit. Die kleine für die Abgangswelle zu besagtem Hohlrad fehlt mir leider immer noch.

Im Vorlauf sind c.a.30l Öle, der "gedroppte Pitman Arm", Dichtringe für die Einspritzdüsen, KW Simmerring, Schachtleisten rundum und ganz wichtig, die Kunststoff Scheiben fürs Getriebe.

Re: Amboss der Rabiator

Verfasst: Mo 14. Mai 2018, 20:00
von Bullitöter
quarktasche hat geschrieben:https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__41.html Abschnitt 10:
(10) Auflaufbremsen sind nur bei Anhängern zulässig mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als
1.
8,00 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h,
2.
8,00 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn die Bremse auf alle Räder wirkt,
3.
3,50 t, wenn die Bremse auf alle Räder wirkt.
Geht also bis 3,5t zGg
Und das ist auch ein Teil der Wahrheit, da dies die Auslegung der StvZo ist, die aber nicht für nach EU recht zugelassene Fahrzeuge, also auch Anhänger gilt.
Hier ist es so geregelt, dass die Stützlast dem Zugfahrzeug zuzuschreiben ist, weshalb es Anhänger gibt, die zB. 3500 kg Achslast bei 3850 kg zgG. haben, weil eine Stützlast bis zu 350kg zulässig ist. Diese haben auch eine Kugelkopfkupplung und gehören noch zur Fahrzeugklasse O2.