Re: der WH Passat
Verfasst: Di 5. Feb 2013, 14:48
d nicht zugelassen. Da das Bauteil als Blinker und nicht als Standlicht geprüft ist. Bauart bedingte Veränderung ohne Zulassung also erlischt die Betriebserlaubnis.
Nix TÜV - Jede Leuchte wird für seinen Verwendungszweck getestet und ein Einsatz einer Nebelschlußleuchte als Rückleuchte ist nicht zulässig, nachprüfbar über das Prüfzeichen.Captain Chaos hat geschrieben:Interessante Idee mit den Rückleuchten. Frage mich grade, ob das Tüvig wäre, wenn man die äusseren Rücklichter komplett entfernt: Das Schlusslicht auch über die Nebelschlusslichter laufen lassen und aussen dann einzeln irgendne komplett andere Blinker Funzel reinsetzen....
zufällig auch grad thema in meinem fred...Jeff hat geschrieben:d nicht zugelassen. Da das Bauteil als Blinker und nicht als Standlicht geprüft ist. Bauart bedingte Veränderung ohne Zulassung also erlischt die Betriebserlaubnis.