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Re: der WH Passat

Verfasst: Di 5. Feb 2013, 14:48
von Jeff
d nicht zugelassen. Da das Bauteil als Blinker und nicht als Standlicht geprüft ist. Bauart bedingte Veränderung ohne Zulassung also erlischt die Betriebserlaubnis.

Re: der WH Passat

Verfasst: Di 5. Feb 2013, 17:27
von Captain Chaos
Interessante Idee mit den Rückleuchten. Frage mich grade, ob das Tüvig wäre, wenn man die äusseren Rücklichter komplett entfernt: Das Schlusslicht auch über die Nebelschlusslichter laufen lassen und aussen dann einzeln irgendne komplett andere Blinker Funzel reinsetzen....

Re: der WH Passat

Verfasst: Di 5. Feb 2013, 17:38
von KLE
Captain Chaos hat geschrieben:Interessante Idee mit den Rückleuchten. Frage mich grade, ob das Tüvig wäre, wenn man die äusseren Rücklichter komplett entfernt: Das Schlusslicht auch über die Nebelschlusslichter laufen lassen und aussen dann einzeln irgendne komplett andere Blinker Funzel reinsetzen....
Nix TÜV - Jede Leuchte wird für seinen Verwendungszweck getestet und ein Einsatz einer Nebelschlußleuchte als Rückleuchte ist nicht zulässig, nachprüfbar über das Prüfzeichen.

Re: der WH Passat

Verfasst: Di 5. Feb 2013, 17:43
von Captain Chaos
scheisse :)

Re: der WH Passat

Verfasst: Di 5. Feb 2013, 18:01
von DirtyWhiteBoy
Jeff hat geschrieben:d nicht zugelassen. Da das Bauteil als Blinker und nicht als Standlicht geprüft ist. Bauart bedingte Veränderung ohne Zulassung also erlischt die Betriebserlaubnis.
zufällig auch grad thema in meinem fred...

http://www.ebay.de/itm/261153150662?ru= ... 26_rdc%3D1

da wurde nichts gebastelt, aber das weiß der tüver ja nicht... falls es zu den dingern keine abe, in der aufgeführt wurde, dass die blinker auch als begrenzungslichter funktionieren dürfen, darf ich die also gar nicht wie gedacht einbauen, oder?

Re: der WH Passat

Verfasst: Di 5. Feb 2013, 18:11
von Jeff
Einbauen kannst du grundsätzlich erstmal alles, betreiben darfst du es aber nicht.
Was man aus KLE seinem Beitrag schon rauslesen kann ist.
Jede Leuchte wird Bauartgeprüft, z.B. als Blinker in deinem Fall.
Genau das sagt dann auch die E-Norm aus, nämlich das es ein Blinker ist.
Modifizierst du jetzt das Geprüfte teil (oder hast es so erworben) und es ist jetzt zusätzlich ein Standlicht ist dieses nicht geprüft.
Somit hat es keine Typgenemigung als standlicht.
Was heißt es ist illegal.
Außer natürlich es hat eine 2te Prüfung die aussagt es kann auch als Standlicht verwendet werden.

Beispie dazu: Ich habe an meinem Motorrad 2 Frontscheinwerfer,
Der eine ist als Standlicht und Abblendlicht geprüft (Hat beide E-Normen dafür)
Der andere ist als Abblend und Aufbelndlicht geprüft (Hat die E-Normen dafür)
Es sind in beiden H4 Birnen verbaut und in beiden Standlichter drin, Ich könnte sie je nach Belegung der Kabel auch beide für Auf-Abblende und Standlicht verwenden.
Darf ich aber nicht !!! Und der Tüv der die Abnahme gemacht hat wuste das genau ! mußte damals meine Kabel nochmal ändern.

Re: der WH Passat

Verfasst: Di 5. Feb 2013, 18:16
von DirtyWhiteBoy
diese treser dinger müssten dann entsprechend zwei e-nummern drauf haben?

Re: der WH Passat

Verfasst: Di 5. Feb 2013, 18:25
von Jeff
:10:
Genau einmal als Blinker und einmal als Standlicht.
Die Nummern kann jeder Tüv auch hinterfragen, die haben ne Liste da gucken die rein und sehen dann was das für ein Bauteil sein sollte.
Hatte so Teile mal in einem Golf 2 Verbaut, da gibts die auch in Klarglas mit Standlicht funktion.
Natürlich nicht geprüft.
Gebracht hats mir 40 Euro Strafe, eine Vorführung beim Tüv nach Umbau nochmal 40 Euro und n Punkt.
Wenn sie es damals drauf angelegt hätten, hätte ich die Kiste vor Ort stehen lassen können da die Betriebserlaubnis vom Fahrzeug erloschen war. Die Cops waren noch gnädig mußte aber vor Ort die Standlicht funktion abklemmen.

Ich hab meinen Teil daraus gelernt. Hab die Strafe und die Tüv Kosten aufmich genommen und war froh das es nicht noch teurer war.

Hab grad mal in der E-bay Anzeige geschaut da steht nur drin ECE Zeichen, aber mit keinem Wort wird erwähnt ob es für beide Funktionen vorhanden ist. Genauso wenig wie ich einen Absatz finde das man die dann auch als Standlichter verwenden darf.
Steht nur drin ECE geprüft, das kann gut sein das der Blinker ein Prüfzeichen hat muß aber noch lang nicht heißen das die Standlichter das auch haben.

Re: der WH Passat

Verfasst: Di 5. Feb 2013, 22:51
von georgi
gute sache,das mit dem standlicht vorne :top:
hab ich bei mir vor einem halben jahr auch so gemacht,ich hab aber vorne die schwarzen hella blinker,deshalb ist es was dunkler. der einbau hat bei mir nur eine halbe stunde gedauert,
weil alles schon vorhanden war,da ich die kabel,standtlichtfassung etc schon über 10 jahre habe und in 3 pkws verbaut hatte :jubel2:
was ich jetzt lustig finde,als ich das in meinem fred gepostet hatte hat es niemand interessiert,bei dir wird gleich ein großes fass aufgemacht(weil ist nicht tüvig,hast deine betriebserlaubnis verloren bla bla)
achja
Bild

Re: der WH Passat

Verfasst: Mi 6. Feb 2013, 00:11
von -=Rust'n'Roll=-
Das es nicht ganz konform ist muss man auch nicht an die große Glocke hängen.
Jeder der solche Dinge an seinem KFZ verändert muss mit den möglichen Konsequenzen rechnen oder lässt sich überraschen und glotzt dann blöd mit der Fress.

Und wie KLE schon gesagt hat: Jedes Bauteil hat seine Bestimmung und wurde dafür und NUR dafür geprüft. :schlaupuper:

@ Captain Chaos

Wenn man da nötige Kleingeld und die Zeit hat kann man fast alles legalisieren aber Paragraphen sind und bleiben eben Paragraphen und die nötigen Untersuchungen und Tests sprengen einem ja den Kopf!
Aber mal vom Umfunktionieren abgeshen,
die eigentlichen Rückleuchten außen weg rationalisieren kannste harzen.
Es muss immer ein beleuchtender Teil am Heck des Fahrzeuges verbleiben.
Deswegen hat der Opel Insignia ein zweites paar Rückleuchten das zum Vorschein kommt wenn man die Heckklappe öffnet!

Alles richtig gemacht :D



Was solls
NO RISK NO FUN
oder
...wer schön sein will...