Seite 6 von 7

Re: Mein e39 im Aufbau

Verfasst: Sa 27. Apr 2013, 16:20
von E39
Also das Ergebniss is recht gut geworden

Bei dem Motiven handelt es sich nicht um Aufkleber
Die sind mit dem Drucker auf normalen Papier gedruckt und dann einfach
Mit Streichbaren Klarlack versiegelt


Bild


Bild

Re: Mein e39 im Aufbau

Verfasst: Do 9. Mai 2013, 22:51
von E39
Moin Moin war letzte Woche mal auf n treffen die Resonanz war recht gut
Also was die farbwahl angeht bleibt er denn so
Da wirklich ne glänzende ratte recht selten is

Re: Mein e39 im Aufbau

Verfasst: Sa 11. Mai 2013, 15:21
von E39
Heute mal die leisten eingebaut

Bild


Bild


Hab denn gleich mal am tankverschluss weiter gemacht
Hab da noch nen Dollar liegen gehabt

Bild

Re: Mein e39 im Aufbau

Verfasst: Fr 17. Mai 2013, 03:31
von E39
Für mein Dachgepäckträger konnte ich gestern ne Euro Palette abstauben
Für lau aus der Werft

Nachdem sich das schwierig gestaltete das Teil auseinander zu nehmen
Hab ich dann doch fünf Brauchbare Streben abbekommen

Bild


Nach mehren Stunden Schleifen mit der Hand hab ich dann 3 Streben schon mal vorgeschliffen in regelmäßigen abständen werden die Latten mit 50 Prozent Verdünnung und 50 Prozent Klarlack bestrichen und dann wieder geschliffen bis ich das gewünschte Ergebnis hab und dann endgültig mit Klarlack versiegelt

Bild


Tankdeckel wieder eingebaut

Bild

Re: Mein e39 im Aufbau

Verfasst: Fr 17. Mai 2013, 09:18
von roneighty
Er wird ! fein fein,...

einfach weitermachen und dein "ding" durchziehen.. ergebnis zählt... :-)

Re: Mein e39 im Aufbau

Verfasst: Fr 17. Mai 2013, 21:06
von E39
Ja das gefällt mir


Anpassungs arbeiten beendet

Bild




Bild


Ich weis es fehlt noch nee Menge. Aber es wird :)

Re: Mein e39 im Aufbau

Verfasst: Sa 18. Mai 2013, 09:25
von roneighty
kommt doch schick !

Ick würd ggf langsam das "heck" auf/ab-werten :-)

schonmal über leicht "gebräunte" spiegel nachgedacht ?
(mir schwebt da grade was im kopp rum,... nen paar ersatz spiegel(kappen) besorgt und langsam das plaste anglühen... bzw anbrennen bis leicht bläschen kommen ohne das es sich verzieht)....

Re: Mein e39 im Aufbau

Verfasst: Sa 18. Mai 2013, 10:12
von E39
Es is zu lustig hab jetzt drei Streifenwagen abgefangen
Und alle haben Null Ahnung ob ich mich im legalen Bereich bewege
Mit dem Gepäckträger waren tolle Diskussionen
Hab mich darauf berufen das der Gepäckträger selber als Dachgepäck zu betrachten is daher is
Keine Eintragung nötig und mich dann auf denn Paragrafen 22 berufen
Ratlosigkeit keit bei denn Blau weißen

Ich dann so ja was is wenn ihr mich nu Anhaltet was passiert dann
Wenn ihr es nicht selbst weist

Ja würden dich weiterfahren lassen da es zu spezifisch is um eine Aussage zu treffen

Wahrscheinlich würde er mir nur ein schreiben fertig machen das ich beim TÜV nachfragen solle

Aber dieses schreiben keine Anzeige wäre und auch keine Bemängelung

Meiner Meinung waren die 6 Polizisten mit meiner frage restlos überfordert und die Frauen die dabei waren haben sich ganz aus der Sache rausgehalten finde es sehr traurig das ich auf meine fragen nur so unausagekräfte Antworten bekommen hab

Re: Mein e39 im Aufbau

Verfasst: Sa 18. Mai 2013, 10:33
von DirtyWhiteBoy
also anstatt sich darüber aufzuregen, dass die rennleitung keine ahnung hat, würde ich mich lieber freuen, dass meine argumentation funktioniert hat!
ich weiß ja nicht, wie das dann aussieht, sobald du auf deinem "gepäckträger" ölfass und kleinkinderrad spatzieren fährst und das dann an nicht getüvten anschlagpunkte fixierst.

Re: Mein e39 im Aufbau

Verfasst: Sa 18. Mai 2013, 10:43
von E39
Bleibt ja trotzdem der Paragraf 22 und da steht drin .



§22 Ladung
(1) Die Ladung sowie Spannketten, Geräte und sonstige Ladeeinrichtungen sind verkehrssicher zu verstauen und gegen Herabfallen und vermeidbares Lärmen besonders zu sichern.


(2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirtschaflichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3 m sein. Sind sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.


(3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen.


(4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,5 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens
eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,
ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.
Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Abs. 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.
(5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußersten Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlußleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,5 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht hinausragen.

Und da es kein fest interniertes Teil is Brauch der Dachgepäckträger nicht mal TÜV oder eine Abnahme
Also man dreht sich im Kreis