Re: Das allgemeine Ebay-Fred (auch Autoscout24, Mobile.de etc.)
Verfasst: Mo 2. Feb 2015, 15:07
Und nur weil es Leute gibt die, um Stress zu vermeiden, ne Tageszulassung vornehmen heißt das nicht dass es deshalb keinen halblegalen Weg gäbe um das Gesetz herrum zu arbeiten.
N Kumpel von mir hatte mal einen Golf, war die Fahrgestellnummer in den Papieren falsch weil ne Tante auf der Zulassungsstelle sich vertippt hat. Die hat bei der Mj. Kennung aus einem E ein F gemacht.
Hätte man sein Auto dann 2009 zwangsabgewrackt oder dem Verwerter der zufällig den richtigen F Wagen gepresst hat die Bude geschlossen? Oder wäre gar der Besitzer des F Wagens gleich verhaftet worden weil bei einem Zulassungsversuch die Fahrgestellnummer 2 mal im System gewesen wäre?
Und das dann mit der Begründung, die Behörde ist unfehlbar?
Es ist sicherlich richtig, das man einen gebunkerten Neuwagen nicht mehr als solchen zulassen kann. Und alle von denen man list, die daran gescheitert sind, haben offenbar genau das versucht.
Der Weg über verlorene Papiere ist aber rechtlich nicht ganz sauber, daher wird niemand der das gemacht hat das auch zugeben und auch kein öfentliches Medium wird deshalb mit solchen tips um sich zu werfen.
Und außerdem wäre es auch nicht möglich ein Fahrzeug ohne Papiere zB. aus den USA zu holen und zuzulassen.
Oder glaubst du, die Fragen in allen 52 Staaten nach ob ein 72er irgendwas mit der Nummer schon mal zugelassen war?
Das es dort kein zentrales Register gibt, das weis ich. Ich habe nämlich mal versucht den Werdegang des US Golfs meiner Exfrau rekonstruieren. Nachdem mir die Texanische Zulassungsbehörde aber geschrieben hat, dass ich alle 51 weiteren Behörden anschreiben muss wenn ich herrausfinden will in welchem Staat das Auto zugelassen war bevor es nach Texas kam, hab ich das gelassen.
Und wer behauptet denn, dass der Golf 1992 nicht vielleicht in irgendeinem anderen Land erstzugelassen wurde?
N Kumpel von mir hatte mal einen Golf, war die Fahrgestellnummer in den Papieren falsch weil ne Tante auf der Zulassungsstelle sich vertippt hat. Die hat bei der Mj. Kennung aus einem E ein F gemacht.
Hätte man sein Auto dann 2009 zwangsabgewrackt oder dem Verwerter der zufällig den richtigen F Wagen gepresst hat die Bude geschlossen? Oder wäre gar der Besitzer des F Wagens gleich verhaftet worden weil bei einem Zulassungsversuch die Fahrgestellnummer 2 mal im System gewesen wäre?
Und das dann mit der Begründung, die Behörde ist unfehlbar?
Es ist sicherlich richtig, das man einen gebunkerten Neuwagen nicht mehr als solchen zulassen kann. Und alle von denen man list, die daran gescheitert sind, haben offenbar genau das versucht.
Der Weg über verlorene Papiere ist aber rechtlich nicht ganz sauber, daher wird niemand der das gemacht hat das auch zugeben und auch kein öfentliches Medium wird deshalb mit solchen tips um sich zu werfen.
Und außerdem wäre es auch nicht möglich ein Fahrzeug ohne Papiere zB. aus den USA zu holen und zuzulassen.
Oder glaubst du, die Fragen in allen 52 Staaten nach ob ein 72er irgendwas mit der Nummer schon mal zugelassen war?
Das es dort kein zentrales Register gibt, das weis ich. Ich habe nämlich mal versucht den Werdegang des US Golfs meiner Exfrau rekonstruieren. Nachdem mir die Texanische Zulassungsbehörde aber geschrieben hat, dass ich alle 51 weiteren Behörden anschreiben muss wenn ich herrausfinden will in welchem Staat das Auto zugelassen war bevor es nach Texas kam, hab ich das gelassen.
Und wer behauptet denn, dass der Golf 1992 nicht vielleicht in irgendeinem anderen Land erstzugelassen wurde?