Im Prinzip ist es garnicht so schwierig - die Krux an der Geschichte ist meiner Meinung nach (und auch nach Meinung diverser anderer Blaulicht-Besitzer) hier §49a StVO, welche u.A. besagt, das sämtliche an einem Fahrzeug befindliche Beleuchtungseinrichtungen dauerhaft Funktionsbereit sein müssen. D.h. egal ob Funktionsbereit oder nicht, etwas, was nach Lampe aussieht wird auch wie eine Lampe behandelt. Sonst könnte ich mein Fahrzeug ja auch mit diversen Scheinwerfern vollpflastern und nur die Funzeln raus nehmen und den Kram nicht elektrisch anschließen. Ne Attrappe ist auch nix anderes als ein Gehäuse, das den Anschein einer Beleuchtungseinrichtung erwecken soll.
Und damit fallen wir dann in §52 StVO, wo klar drin steht, das blaues Rundumlicht genehmigungspflichtig ist.
Kurzum: Egal ob Attrappe oder nicht, wenn dir jemand nen Strick draus drehen will kann er es.
Achja, der Kram zum Thema Rechtsthemen sollte klar sein, das ist nur meine Meinung, ich nix Anwalt, blabla.
Achso ja: Zu dem Zitat hier:
BirgerS hat geschrieben:
Am besten fragst Du mal bei TÜV und Polizei, am besten mehrere und nicht nur je eine Person. Und falls das möglich sein sollte, lass es Dir schriftlich geben.
Wenn du denkst das dir das was bringt liegst du meilenweit daneben. In meinen Papieren steht sogar eingetragen, das das blaue Rundumlicht deaktiviert (=funktionsunfähig gemacht) UND während der Fahrt mit blickdichten Hauben abgedeckt werden muss. Und trotzdem könnte mich die Fahrt durch z.B. Hessen bis zu 5000€ und den Verlust meines Fahrzeuges kosten. Beim Thema Blaulicht verstehen die Behörden mittlerweile keinen Spaß mehr, da es zu viele gab, die einfach weils so cool ist sich eines aufs Dach geschnallt haben. Ich mein, ich kann den Reiz daran schon verstehen, ein Behördliches Fahrzeug bzw eines das auf Behörde getrimmt ist zu fahren - ich merke ja auch wie nett und zuvorkommend man in der Feuerwehr behandelt wird, trotz das nicht ein einziger Schriftzug mehr da drauf klebt... Aber es ist und bleibt ein verdammt heißes Pflaster.
Die einzige mir bekannte LEGALE Möglichkeit mit Blaulichtatrappen zu fahren ist eine Sondergenehmigung vom Verkehrsministerium. Es gibt ein paar wenige die diese haben, aber selbst mit einem anerkannten Oldtimer ist das nicht so ohne weiteres "mal eben" machbar.