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Re: Mein VW T4 VR6

Verfasst: Di 6. Jan 2015, 16:53
von shopper
ihr nehmt den birger ja auch gnadenlos auseinander...
fast jeder satz wird auf fehler in der aussage geprüft und sobald einer gefunden ist...

attacke...


nicht nett

Re: Mein VW T4 VR6

Verfasst: Di 6. Jan 2015, 17:32
von dreiradfahrer
Ist doch nix neues, hier im Forum musst du SEHR aufpassen was du schreibst. Von der hier einstmals herrschenden, freundlich-offenen Anarchie ist nicht mehr viel übrig ...

Re: Mein VW T4 VR6

Verfasst: Di 6. Jan 2015, 18:24
von MRG
Merlin6000 hat geschrieben:
Der muss übrigens nicht mit dir reden, aber dem Richter im Prozess muss er Rede und Antwort stehen
nein, ein beklagter/angeklagter/täter muss sich zu gar nichts äußern.
insbesondere nicht zu dingen, mit denen er sich selbst belasten könnte.

ob es von vorteil oder nachteil für den angeklagten ist, sich nicht zu äußern, steht natürlich auf nem anderen blatt.

:schleuder:

Re: Mein VW T4 VR6

Verfasst: Di 6. Jan 2015, 18:26
von MRG
dreiradfahrer hat geschrieben:Ist doch nix neues, hier im Forum musst du SEHR aufpassen was du schreibst. Von der hier einstmals herrschenden, freundlich-offenen Anarchie ist nicht mehr viel übrig ...

:top:

Re: Mein VW T4 VR6

Verfasst: Di 6. Jan 2015, 19:23
von BirgerS
Allein aus beruflichen Gründen war ich schon oft genug vor Gericht... das passt alles schon!

Re: Mein VW T4 VR6

Verfasst: Mi 7. Jan 2015, 07:08
von Merlin6000
MRG hat geschrieben:
Merlin6000 hat geschrieben:
Der muss übrigens nicht mit dir reden, aber dem Richter im Prozess muss er Rede und Antwort stehen
nein, ein beklagter/angeklagter/täter muss sich zu gar nichts äußern.
insbesondere nicht zu dingen, mit denen er sich selbst belasten könnte.

ob es von vorteil oder nachteil für den angeklagten ist, sich nicht zu äußern, steht natürlich auf nem anderen blatt.

:schleuder:

Ich meine nicht das für den TE sinnlose Strafverfahren, sondern das Zivilverfahren wo der Beklagte oder sein Anwalt aussagen muss

Om übrigen bitte meine Posts nicht als Angriff bewerten, es soll dem TE nur helfen, da er scheinbat sehr naiv an das ganze heran geht

Re: Mein VW T4 VR6

Verfasst: Mi 7. Jan 2015, 15:48
von BirgerS
Ich meine nicht das für den TE sinnlose Strafverfahren, sondern das Zivilverfahren wo der Beklagte oder sein Anwalt aussagen muss

Om übrigen bitte meine Posts nicht als Angriff bewerten, es soll dem TE nur helfen, da er scheinbat sehr naiv an das ganze heran geht
Das sinnlose Strafverfahren? MOMENT MAL!!! Also wenn ein kriminelles Ar***loch Betrug und Dokumentenfälschung betreibt, dann gehört der entsprechend angezeigt und bestraft, in der Hoffnung, daß der so was nie wieder macht! Ich finde das dann überhaupt nicht sinnlos und erst recht nicht naiv!
Mag sein daß Du es für "nomal" ansiehst, daß man mal ein bissl am Tacho dreht und ein wenig bei den Felgen trickst - für mich sind das Verbrechen und das gehört entsprechend verfolgt. Und genau das mach ich!

Re: Mein VW T4 VR6

Verfasst: Mi 7. Jan 2015, 16:05
von santeria
Jetzt bleibt mal alle logger.

@Birger:
Ich denke er meinte dass das Strafverfahren für Dich "sinnlos" ist da dadurch ja ggf nur der Typ bestraft wirst und Du Dein Geld/ Schadenersatz nicht daraus sondern aus dem Zivilrechtl verfahren beziehst.

@Merlin6000:
Kann Birger aber verstehen - "wir" geben ja wirklich zu allem unseren Senft dazu - ob gefragt oder nicht.
Das ohne Blatt vor dem Mund kann schon nerven... eventuelle Missverständnisse durch die schriftliche Übertragung dazu.. schon kommts wie eine Belehrung.

Was den Rechtsstreit betrifft ist es doch seine Sache, als Hobbyjurist halte ich mich da zurück. (würde es aber jetzt auch nicht öffentlich machen bevor alles geklärt ist wenns um Meine Angelegeneheit ginge... ist ja jedem selbst überlassen)

Schon Glück für den Verkäufer dass er als Sicherheitspersonal nicht mal vorbeigeht und sich den privat zur Brust nimmt. :pirat:
Was das zum EIntagung/ Gutachten etc von mir vorher betrifft: Ich wollte nur erklären bzw Licht ins dunkle bringen...Wenn man schonmal was weiss...

Auf jeden Fall weiterhin viel Glück / Erfolg in der Sache.

Re: Mein VW T4 VR6

Verfasst: Mi 7. Jan 2015, 16:14
von BirgerS
@Birger:
Ich denke er meinte dass das Strafverfahren für Dich "sinnlos" ist da dadurch ja ggf nur der Typ bestraft wirst und Du Dein Geld/ Schadenersatz nicht daraus sondern aus dem Zivilrechtl verfahren beziehst.
Na das weiß ich doch! Oder hab ich irgendwo behauptet, daß ich durch das Strafverfahren Geld bekommen würde? Und wenn "er das so meint", dann soll er erst mal die Augen auf machen und die Texte vernünftig lesen/verstehen, bevor er mich naiv nennt! Wenn ich jemanden anzeige, dann ist das auch nicht sinnlos, nur weil ich da kein Geld raus bekomme!
Schon Glück für den Verkäufer dass er als Sicherheitspersonal nicht mal vorbeigeht und sich den privat zur Brust nimmt. :pirat:
So würde ich den Täter zum Opfer machen und umgekehrt... da gehe ich als Verlierer raus! So viel Vernunft muß sein...

Re: Mein VW T4 VR6

Verfasst: Mi 7. Jan 2015, 16:23
von Merlin6000
BirgerS hat geschrieben:
Ich meine nicht das für den TE sinnlose Strafverfahren, sondern das Zivilverfahren wo der Beklagte oder sein Anwalt aussagen muss

Om übrigen bitte meine Posts nicht als Angriff bewerten, es soll dem TE nur helfen, da er scheinbar sehr naiv an das ganze heran geht
Das sinnlose Strafverfahren? MOMENT MAL!!! Also wenn ein kriminelles Ar***loch Betrug und Dokumentenfälschung betreibt, dann gehört der entsprechend angezeigt und bestraft, in der Hoffnung, daß der so was nie wieder macht! Ich finde das dann überhaupt nicht sinnlos und erst recht nicht naiv!
Mag sein daß Du es für "nomal" ansiehst, daß man mal ein bissl am Tacho dreht und ein wenig bei den Felgen trickst - für mich sind das Verbrechen und das gehört entsprechend verfolgt. Und genau das mach ich!

Ich habe über Jahre selbst schon mehrfach angezeigt, Tachodreher und Ebay Betrüger, die meisten Fälle sind eingestellt worden ohne Folgen für den Straftäter, meist mit dem Zusatz:
Aus mangelndem öffentlichen Interesse
Und dir persönlich bringt das Strafverfahren keinen einzigen Cent in den Geldbeutel, eine Verurteilung zu einer Geldstrafe sorgt eher noch dafür das du bei der Durchsetzung und Einbringung von Ansprüchen noch schlechter da stehst, weil die Staatskasse immer den Vorrang vor privaten Gläubigern hat.

Ich sehe es als normal an das die Jusitz kein großes Interesse hat an der Verfolgung solcher Straftaten, habe ein kleines Beispiel zwar völlig OT aber passend, der Ex-Bürgermeister (welcher sogar schon wegen Urkundenfälschung vorbestraft ist) unserer Kreisstadt wurde im Jahre 2009 wegen Veruntreuung einer mittleren 5-stelligen Summe angezeigt, in 2011 wurde Anklage erhoben, seit dem hängt das ganze bei der Strafkammer vom Landgericht, jetzt schreiben wir 2015, und im Sommer werden es 6 Jahre das dieser Fall anhängig ist ohne das etwas passiert ist

Und da hast du noch einen Glauben an Gerechtigkeit, setz deine Ansprüche durch wenn du diese zu 100% belegen kannst vor Gericht, oder schreib die Kohle gleich ab, du scheinst ja keine nötig zu haben

Aber ich klinke mich aus, man hat schon im T4 Forum sehen können das der TE total beratungsresistent ist und bei jedem Vorschlag gleich einen Angriff gesehen hat, das ging soweit das der Thread gesperrt wurde

Viel Glück noch