Hannes Knoedel hat geschrieben:Mit Argumentation Meinte ich das : "Aber er gab mir einen Entscheidenden Tipp: Das Rohr ist nicht fest Installiert und so kann es bei jeder Beanstandung durch Blau Silber abgenommen werden".
Was der TÜV damit vermutlich gemeint hat ist, dass du bei nicht fest verschraubten Teil argumentieren kannst, dass es sich um gesicherte Ladung handelt.
Einfach zu sagen "ich nehme es ab" wenn jemand meckert, wird sicherlich nicht vor Strafe schützen.
Aber ein gesichtertes Rohr auf dem Dachgepäckträger sollte normalerweise auch kein Bußgeld kosten.
Also wie schon gesagt: Grauzone.
Genauso werden die meisten Hifi-Ausbauten als Ladung angesehen und müssen deshalb nicht eingetragen werden. Wenn du ne GFK-Landschaft fest mir dem Fahrzeug verbindest kann das je nach Spießer .... äääh, Tüver ... auch als eintragungspflichtig gewertet werden.
Was mir an Stelle des TÜV-Prüfers die meisten Sorgen machen würde ist das gleiche was du dir auch schon überlegt hast: Bleibt das Ding auch bei über 100km/h am Fahrzeug?
Ich würde das als Hinterherfahrender ungern auf die Windschutzscheibe oder gegen den Motorradhelm kriegen, wenns sich bei 180 verabschiedet. Und der TÜV müsste dir ja bescheinigen, dass es auch bei Topspeed hält.
Das Einzelgutachten mit Testfahrten usw.usf. würde viel zu teuer.
Zum Thema Blech VS GFK .... wenn da mal einer was eintragen will kann er mich per PN anschreiben. Ich hab Materialgutachten für GFK-Bauteile aus mindestens zwei oder drei Lagen Wirrfasermatte. Da splittert nix.