Bullitöter hat geschrieben:Lad dir doch einfach auf der H&R Seite n Gutachten für Distanzscheiben runter. Wenn du da drin entsprechendes findest, dann ist das auch Eintragungsfähig.
Jein. Das sagt nur was über die Materialeigenschaften aus, nicht über die ET.
Mein Prüfer, der mir das letzte Mal Spurplatten eingetragen hat, sagt so: Ein Vergleichsgutachten bringen mit der entsprechenden ET oder geringer, dann trägt er ein. Bedeutet in dem Fall: ET 27 - 20mm (hinten) = ET 17
Also ein Gutachten einer Felge suchen, die ET 17 oder kleiner hat und in dem der Golf 2 drinsteht.
Das dann mitnehmen zum TÜV.
Natürlich müssen zudem die Räder freigängig sein und auch im eingefedertem/eingelenktem Zustand nicht schleifen.