Re: Das allgemeine Ebay-Fred (auch Autoscout24, Mobile.de etc.)

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Youngtimer Garage hat geschrieben:BGH Urteil zu abgebrochenen ebay Auktionen.
Also ich find's gut!
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/bgh- ... 02453.html

Allerdings wird es wohl immer noch das Schlupfloch geben, dass das angebotene Teil leider in der Zwischenzeit kaputt gegangen ist und daher nicht mehr der Zustandsbeschreibung entspricht. Diese Aussage lässt sich bei einem Auto aber recht gut überprüfen...
Weils mir grade mal wieder über den Weg lief: Das Schlupfloch ist schon älter und gerichtlich festgelegt worden, einfach in der Beschreibung erwähnen, dass der Wagen noch auf anderen Plattformen steht und man sich den Zwischenverkauf vorbehält, fertig ist die Laube.
Wers nachlesen will: http://www.damm-legal.de/olg-duesseldor ... -zulaessig OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.10.2013, Aktenzeichen I-22 U 54/13