Aufbietungsverfahren - Detailfragen

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Hallo zusammen,

ich habe vor, nen Wagen ohne Papiere zu neuen Dokumenten zu verhelfen, und noch ein paar Fragen dazu:

Ausgangssituation ist die folgende: Der Wagen stand seit 2006 in einer Tiefgarage. Der Eigentümer (Hausmeister ebendieser Tiefgarage) ist irgendwann verstorben. Seine Wohnung wurde geräumt, dabei gingen wohl auch die Fahrzeugpapiere verloren. Erben gibt es nicht.

Ende 2016 gab es nen Eigentümerwechsel bei der Tiefgarage. Ein Malermeister bekam den Auftrag, die Garage zu malern und den Wagen loszuwerden. Von dem habe ich den Wagen abgekauft (Kaufvertrag vorhanden).


Jetzt soll der Wagen restauriert werden. Dazu wären Papiere ganz hilfreich.

Ich möchte jetzt eine Aufbietung beantragen, und hätte noch einige Fragen dazu:

1. Vermutlich wurde die Karre nie abgemeldet. Bis zur Zwangs-Abmeldung von Amts wegen wurden da ja auch Versicherungsbeiträge fällig. Könnte das im Rahmen der Aufbietung problematisch werden?

3. Falls niemand Ansprüche erhebt und das Aufbietungsverfahren problemlos verläuft, ist das Wagen ja nach wie vor aus der Datenbank des KBA gelöscht. Kann der neue Besitzer dann einfach mit dem neuen Brief zum TÜV, oder wird eine Vollabnahme fällig? (deutsche EZ hat er)

3. Kann mir jemand aus eigener Erfahrung noch Hinweise geben, was ich beachten sollte?
(gerne auch per PN)

Re: Aufbietungsverfahren - Detailfragen

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Ablauf bei meinem scheunenfund


Fzgnr aufschreiben und zum Amt
Dort erfragen mit einer netten Geschichte ob etwas gegen den Erwerb des Fahrzeuges spricht
Die nette Dame vom amt schaut in den komputer....
Weil ich nett und freundlich war...Ist sie es auch...Und ruft bei der Kripo an
Gegen einen Erwerb spricht nix...

Nun kann ich mit der Restaurierung beginnen

Nächstes Frühjahr bin ich ja fertig und fahr zum TÜV....Abnahme+h-achten

Dann zum Amt und die neuen Papiere beantragen (Aufbietung)

Also erst fettich machen und dann zum Amt....

So wurde mir der Ablauf von der netten amtfrau genannt

Re: Aufbietungsverfahren - Detailfragen

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Für Zulassung ohne Papiere brauchst du einen gültigen Kaufvertrag oder eine eidesstattliche Erklärung über Fahrzeugpapierverlust

Beides hast du nicht, weil Kaufvertrag nicht gültig und Besitzverhältnisse ungeklärt.

Wenn das Fahrzeug noch angemeldet ist verlangen die einen Kaufvertrag vom Halter (was wohl nicht möglich ist) oder du musst versichern dass du die Papiere verloren hast.


Ich denke wenn alles rechtens ablaufen soll wirds kompliziert.
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Re: Aufbietungsverfahren - Detailfragen

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Moin,

geh zuerst zum Amt und lass dir genau sagen was zu alles brauchst. Und erzähle da gleich wie das alles gelaufen ist, stellt sich später etwas raus, was du nicht richtig erzählt hast, wird es erst richtig schwierig.

Da gibt es ganz verschiedene Ansätze, wie jedes Amt da vor geht.

Kann sein, das du nur vom Verkehrsamt, wo der Wagen zuletzt war, einen Nachweis brauchst, das der Wagen regulär abgemeldet wurde. ( Ich brauchte das auch mal beim TÜV zur Vollabnahme)
Kann auch sein, das du einen Nachweis über deinen rechtmäßigen Besitz des Wagens vom nächsten Angehörigen des Toten brauchst, ( Wegen Erbmasse )

Fakt ist, du brauchst eine Freigabe vom Amt. Dann kannst du restaurieren, dann fährst du zum TÜV und lässt eine Vollabnahme machen und mit diesen Unterlagen bekommst du beim Amt einen neuen Brief.

Harry Vorjee
Mehr zu sehen gibt es unter oldschool-fusseltuning.de.tl

Re: Aufbietungsverfahren - Detailfragen

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Hier ist das so wie Dulle schreibt ...

Nur der , der den Brief verloren hat kann an Eidesstaat versichern das er Ihn verloren hat .
Ohne Papiere keine Chanche hier wieder welche zu bekommen .

Und so wie du das Schreiber hat Dulle auch recht .

Einzigste Chanche ist das du einen Kaufvertrag hast in dem steht das du alle Papiere bekommen hast . In der Zwischenzeit hast du (!) die Papiere verloren und versicherst eidesstaatlich das du die auch wirklich verloren hast . Dann gehts .

Gehst du hin legst einen Kaufvertrag in dem steht ohne Papiere gekauft und erzählst das was du geschrieben hast ...
Wird das dort vermerkt . Die Zulassung ist dann Geschichte .
Die sagen halt ohne Papiere kann man rechtmässig kein Auto erwerben .

So ist es hier . Wie das anderswo ist keine Ahnung .

Ich kaufe so was nicht ...
Was dein Vertrag wert ist wenn es drauf ankommt siehst du dann .
Alkohol ist eine gute Sache , wenn man damit umgehen kann .

Ich kann es nicht !

Re: Aufbietungsverfahren - Detailfragen

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Dulle hat geschrieben:Für Zulassung ohne Papiere brauchst du einen gültigen Kaufvertrag oder eine eidesstattliche Erklärung über Fahrzeugpapierverlust

Beides hast du nicht, weil Kaufvertrag nicht gültig und Besitzverhältnisse ungeklärt.
Warum?

Meiner Meinung nach sieht die "Besitzkette" so aus:

Der Wagen stand ohne Eigentümer in der Tiefgarage (da Eigentümer tot und keine Erben da).
Als die Tiefgarage den Besitzer wechselte, ging der Besitz am Wagen auch auf den Eigentümer der Tiefgarage über.

Der Eigentümer beauftragte den Maler, den Wagen loszuwerden. (das interpretier ich als Schenkung).
Mit dem Maler hab ich nen Kaufvertrag.


Hoffe nur, dass das Amt das auch so sieht.

Re: Aufbietungsverfahren - Detailfragen

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Harry Vorjee hat geschrieben:Moin,

geh zuerst zum Amt und lass dir genau sagen was zu alles brauchst. Und erzähle da gleich wie das alles gelaufen ist, stellt sich später etwas raus, was du nicht richtig erzählt hast, wird es erst richtig schwierig.
Das hab ich mir auch schon gedacht...

Harry Vorjee hat geschrieben: Kann sein, das du nur vom Verkehrsamt, wo der Wagen zuletzt war, einen Nachweis brauchst, das der Wagen regulär abgemeldet wurde. ( Ich brauchte das auch mal beim TÜV zur Vollabnahme)
Das wurde er ja wahrscheinlich nie. Schätze eher, dass er irgendwann von Amts wegen zwangsabgemeldet wurde.
Jedoch müsste sich das ja auch nachvollziehen lassen.
Harry Vorjee hat geschrieben: Kann auch sein, das du einen Nachweis über deinen rechtmäßigen Besitz des Wagens vom nächsten Angehörigen des Toten brauchst, ( Wegen Erbmasse )
Der Eigentümer hatte wohl keine Erben.
Harry Vorjee hat geschrieben: Fakt ist, du brauchst eine Freigabe vom Amt. Dann kannst du restaurieren, dann fährst du zum TÜV und lässt eine Vollabnahme machen und mit diesen Unterlagen bekommst du beim Amt einen neuen Brief.
Lieber wäre es mir, wenn der Brief schon vor der Restaurierung da wäre. Ich selbst restauriere ihn ja auch nicht. Zulassung soll dann auch in nem anderen Landkreis erfolgen. Wenn das Amt dann nach der Restaurierung keinen neuen Brief rausgeben will, ist es erst recht ärgerlich...

Re: Aufbietungsverfahren - Detailfragen

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Mazdastefan hat geschrieben:
Dulle hat geschrieben:Für Zulassung ohne Papiere brauchst du einen gültigen Kaufvertrag oder eine eidesstattliche Erklärung über Fahrzeugpapierverlust

Beides hast du nicht, weil Kaufvertrag nicht gültig und Besitzverhältnisse ungeklärt.
Warum?

Meiner Meinung nach sieht die "Besitzkette" so aus:

Der Wagen stand ohne Eigentümer in der Tiefgarage (da Eigentümer tot und keine Erben da).
Als die Tiefgarage den Besitzer wechselte, ging der Besitz am Wagen auch auf den Eigentümer der Tiefgarage über.
Das ist so nicht richtig. Wenn jemand ohne jegliche Angehörige, die irgendwie erbberechtigt sind, verstirbt dann fällt das erbe an das jeweilige Bundesland oder den Bund.
Das Auto gehört also momentan nicht mal dir.
Racecar spelled backwards is Racecar, because Racecar.

Re: Aufbietungsverfahren - Detailfragen

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Mazdastefan hat geschrieben:
Lieber wäre es mir, wenn der Brief schon vor der Restaurierung da wäre. Ich selbst restauriere ihn ja auch nicht. Zulassung soll dann auch in nem anderen Landkreis erfolgen. Wenn das Amt dann nach der Restaurierung keinen neuen Brief rausgeben will, ist es erst recht ärgerlich...

Drum erst zur Zulassung mit der Nummer in der Hand

Blabla...Würde mir angeboten bei einer öffentlichen Forumssuche...Blabla irgendein Kevin rief mich an
Nichts persönliches über den möglichen Verkäufer preisgeben ( kann ja doch was mit sein und dann stehste da)
Wenn die dir das ok geben dann ist doch alles schick

Re: Aufbietungsverfahren - Detailfragen

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Der Besitzer der Tiefgarage darf das Auto nicht einfach verkaufen.
Es gehört ihm nicht.
Darüber würde ich mir Gedanken machen oder mich informieren.

Du brauchst einen Kaufvertrag von einer offiziellen Stelle, dies ist mit Arbeit und Wartezeit verbunden.



Was das VerkehrsAmt sagt ist zweitrangig, die haben von vielen Angelegenheiten die ihren Alltag nicht betreffen oft keine Ahnung.
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