Re: Aufbietungsverfahren - Detailfragen

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am wichtigsten ist eigentlich das hier:

Ende 2016 gab es nen Eigentümerwechsel bei der Tiefgarage. Ein Malermeister bekam den Auftrag, die Garage zu malern und den Wagen loszuwerden. Von dem habe ich den Wagen abgekauft (Kaufvertrag vorhanden).


wer ist denn JETZT eigentümer der tiefgarage ?

faktisch muss irgendein offizielles paper her, welches das eigentumsverhältnis zweifelsfrei erklärt!
Einige von euch haben doch wieder die Pillenausgabe geschwänzt....
Ich merk das doch....

Re: Aufbietungsverfahren - Detailfragen

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Ich denke das ist der falsche Weg hier eine Antwort finden zu wollen:
Es gibt Unterschiede in den verschiedenen Bundesstaaten, jeder hat seine eigene Meinung und/ oder Erfahrungen.
Da würde ich doch direkt die Zulassungsstelle kontaktieren.

Meine 5cents:
Ich hatte mit ner Fahrgestellnummer ne kba abfrage machen lassen, das Fahrzeug gab es da gar nicht mehr in der Datenbank. Glaube ich hatte auch die Bullen kontaktiert: dort war er auch nicht gestohlen gemeldet/ irgendwie verzeichnet.

Ich würde halt einfach hingehen und sagen dass du das fz mit Fahrgestellnummer xy eventuell kaufen willst, es aber eben keine Papiere gibt. Der Verkäufer hätte keinen Bock die Papiere neu zu beantragen dafür sei das Auto aber günstig. Dann mal schauen was sie zur Fahrgestellnummer und zum 'neue Papiere erhalten BEVOR man es wieder zulässt/ den ersten Handschlag dran arbeitet' sagt.
Wenn man in dem Fall wirklich vor Erhalt der Papiere TÜV/ Abnahme machen MUSS, welche Garantie hat man dass die ganze Arbeit nicht umsonst war und man auf der Nase landet.
Oder eben die Wahrheit - dann wissen sie allerdings dass du das Auto hast. Andernfalls könnte es ja eine gelöschte Kleinanzeige oder sowas sein..

Viel Glück damit auf jeden Fall.
Würde mich mal interessieren was dabei rauskommt.
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Re: Aufbietungsverfahren - Detailfragen

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Gab Mal in Wedel einen Fall da hat ein Autohaus öffentlich ein Auto restauriert
Nach Fertigstellung stand dort ein älterer Herr und wedelte mit dem Brief

Es kam zu einem Vergleich....

Da alles gut dokumentiert würde...Vor allem der Ausgangszustand....Musste oder hat das Autohaus den Inhaber der Papiere ausgezahlt


War n Opel.... Portokasse und gut :-)

Re: Aufbietungsverfahren - Detailfragen

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Mazdastefan hat geschrieben:
Harry Vorjee hat geschrieben: Kann sein, das du nur vom Verkehrsamt, wo der Wagen zuletzt war, einen Nachweis brauchst, das der Wagen regulär abgemeldet wurde. ( Ich brauchte das auch mal beim TÜV zur Vollabnahme)
Das wurde er ja wahrscheinlich nie. Schätze eher, dass er irgendwann von Amts wegen zwangsabgemeldet wurde.
Jedoch müsste sich das ja auch nachvollziehen lassen.
Uffbasse. Nicht, dass die Karre auch noch zur Verhandung ausgeschrieben ist, weil noch Steuer- oder Versicherungsschulden bestehen. :schlaupuper:
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Grimm wird nie Moderator!

Re: Aufbietungsverfahren - Detailfragen

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http://www.spiegel.de/auto/aktuell/park ... 03963.html" onclick="window.open(this.href);return false;


http://www.t-online.de/auto/news/id_524 ... khaus.html" onclick="window.open(this.href);return false;

steht wohl immernoch da , siehe Bericht 4 relativ unten ...
http://www.wort.lu/de/lokales/parkhaeus ... 6a8ce520e4" onclick="window.open(this.href);return false;

Vielleicht kann das einer auch besser hier rein tun als Ich ...
Alkohol ist eine gute Sache , wenn man damit umgehen kann .

Ich kann es nicht !

Re: Aufbietungsverfahren - Detailfragen

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santeria hat geschrieben:Ich denke das ist der falsche Weg hier eine Antwort finden zu wollen:
Es gibt Unterschiede in den verschiedenen Bundesstaaten, jeder hat seine eigene Meinung und/ oder Erfahrungen.
Da würde ich doch direkt die Zulassungsstelle kontaktieren.

Meine 5cents:
Ich hatte mit ner Fahrgestellnummer ne kba abfrage machen lassen, das Fahrzeug gab es da gar nicht mehr in der Datenbank. Glaube ich hatte auch die Bullen kontaktiert: dort war er auch nicht gestohlen gemeldet/ irgendwie verzeichnet.

Ich würde halt einfach hingehen und sagen dass du das fz mit Fahrgestellnummer xy eventuell kaufen willst, es aber eben keine Papiere gibt. Der Verkäufer hätte keinen Bock die Papiere neu zu beantragen dafür sei das Auto aber günstig. Dann mal schauen was sie zur Fahrgestellnummer und zum 'neue Papiere erhalten BEVOR man es wieder zulässt/ den ersten Handschlag dran arbeitet' sagt.
Wenn man in dem Fall wirklich vor Erhalt der Papiere TÜV/ Abnahme machen MUSS, welche Garantie hat man dass die ganze Arbeit nicht umsonst war und man auf der Nase landet.
Oder eben die Wahrheit - dann wissen sie allerdings dass du das Auto hast. Andernfalls könnte es ja eine gelöschte Kleinanzeige oder sowas sein..

Viel Glück damit auf jeden Fall.
Würde mich mal interessieren was dabei rauskommt.
Guter Beitrag, danke dir! :top:
Ich denke, ich werde es so umsetzen.

Weiter berichtet wird auf jeden Fall.

Re: Aufbietungsverfahren - Detailfragen

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KLE hat geschrieben:
Mazdastefan hat geschrieben:
Harry Vorjee hat geschrieben: Kann sein, das du nur vom Verkehrsamt, wo der Wagen zuletzt war, einen Nachweis brauchst, das der Wagen regulär abgemeldet wurde. ( Ich brauchte das auch mal beim TÜV zur Vollabnahme)
Das wurde er ja wahrscheinlich nie. Schätze eher, dass er irgendwann von Amts wegen zwangsabgemeldet wurde.
Jedoch müsste sich das ja auch nachvollziehen lassen.
Uffbasse. Nicht, dass die Karre auch noch zur Verhandung ausgeschrieben ist, weil noch Steuer- oder Versicherungsschulden bestehen. :schlaupuper:
Also Steuerschulden werden auf jeden Fall drauf liegen. Die fallen jedoch der Staatskasse zur Last.
Wie es mit eventuell fälligen Versicherungsbeiträgen aussieht, könnte ne andere Frage sein.

Wenn die Karre aber wirklich seit 2006 stand, habe ich die Hoffnung, dass eventuelle Forderungen seitens der Versicherung schon abgeschrieben sind.

Re: Aufbietungsverfahren - Detailfragen

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KLE hat geschrieben:
Mazdastefan hat geschrieben:Also Steuerschulden werden auf jeden Fall drauf liegen. Die fallen jedoch der Staatskasse zur Last.
Mit welcher begründung?
Auf jeden Fall ne spannende Geschichte. Bin gespannt, wie sie ausgeht.
Weil die Steuerschulden ja personenbezogen sind.
Spannend bleibt die Sache aber auf jeden Fall.

Ich werde weiter berichten!

Re: Aufbietungsverfahren - Detailfragen

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Gerade vom Polizeirevier und der Zulassungsstelle zurück:

und um ein paar Erkenntnisse reicher. :)

Die Karre ist wohl bereits seit so langer Zeit abgemeldet, dass sie in keiner Datenbank mehr auftaucht.
Auch polizeilich wurde nichts festgestellt. Dem entsprechend ergibt sich kein Grund für eine Aufbietung.

Also ist der Ablauf jetzt der gleiche, wie bei ner Zulassung aus dem Ausland.
Mit einer §21er Abnahme und einem Kaufvertrag kann der Wagen wieder angemeldet werden. :)