Re: Kurzkennzeichen nur noch mit gueltigem Tuev

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Youngtimer Garage hat geschrieben:Für einen einfachen Transport erscheint mir die Fahrt aufm Trailer günstiger und auch sicherer. Erst wenn man innerhalb 2-3 Tagen diverse Orte/Werkstätten abklappern muss, wird ein Kurzzeitkennzeichen interessant.
Sicherer ist evtl. ein argument.
Allerdings hindert der tüv auch niemanden dran mit total verschlissenen bremsen absichtlich rumzufahren, wie hier kürzlich zu lesen war. Da ist also genau wie bei regulärer zulassung gesunder menschenverstand gefragt.

Einen trailer kann man für das was ein 5-tageskennzeichen kostet für ca. 2 tage mieten. (tankestellentrailer 50€/24h, KZK 75 incl. allem/5tage)
Aber dann geht es los: Ich kenne nicht viele, die ein ZUgfahrzeug haben, dass einen trailer mit nem normalen auto drauf wirklich legal ziehen kann.
Dazu kommt noch der ebenfalls überflüssige Führerschein BE, den in meiner generation nicht jeder hat.
Über 60 Millionen Menschen in Deutschland können nicht richtig Ostdeutsch...
Schreib dich nicht ab,-lerne Ostdeutsch!

Re: Kurzkennzeichen nur noch mit gueltigem Tuev

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Deswegen hab ich auch "nur" 20x geschrieben. An jeden verleihe ich den bestimmt nicht, wird schon beim 750kg gern zur Katastrophe, und gibts nur gegen sowas wie einen Befähigungsnachweis, für mich also keine Neulinge (ausser einem) und Erfahrung vorausgesetzt. Wie das läuft weiss ich schon seit zwanzig Jahren, hab die Katastrophen bei anderen oft genug gesehen. Im Zweifelsfall gibts Mietverträge und Zusatzversicherungen für sowas, die Kosten zahlt der Mieter und nur für die Zeit!

Ist eben Schreibkram, den auch viele scheuen!
Bei mir bekommt jeder sein Fett weg. Damit die Tanzfläche auf der Nase nicht zu groß wird....

Zuviel Kontakt mit Trollen hinterlässt Spuren.

Re: Kurzkennzeichen nur noch mit gueltigem Tuev

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Hihi...Ich denk auch drüber nach :) leider ist meine Tandemachse zu schmal, sonst hätte ich da ne Plattform draufgemacht. :verlegen: ich hatte auch grad ein Angebot.

Aber ich fahre eh immer mit dem alten Kennzeichen und Doppelkarte zum Tüff.
Probefahrten mache ich notfalls aufm Betonweg. Überführen wird doof ohne HU.
:rollmops:

Habt Ihr Bock auf Mexiko.

Re: Kurzkennzeichen nur noch mit gueltigem Tuev

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Ich konnte immer den Trailer von meinem Schrauber günstig leihen.
Der Dicke darf immerhin 1700kg ziehen.
Da war immer viel Luft mit meinen kleinen leichten Daihatsu's. :aegypten:
Jetzt hat er den Trailer aber leider an den verkauft, der ihn sowieso fast immer geliehen hatte, da er keinen Bock mehr hatte das Ding dauernd kaputt wieder zu bekommen.

Autos (mit TÜV) die ich in letzter Zeit für Bekannte organisiere hole ich immer mit roten Händlernummern die ich benutzen darf. :pssssst:

KZK habe ich überhaupt erst 2x benutzt.

Wenn man die aber nur mit TÜV bekommt machen die genau so viel Sinn wie unser deutsches Wechselkennzeichen :shit:

Petition: done :top:
私の 軽自動車 ダイハツ

Töff
Bussilein
Ex Der Weiße, Hotti -> Gudrun -> Rosi, Der Dicke

Re: Kurzkennzeichen nur noch mit gueltigem Tuev

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shopper hat geschrieben:ich habs auch so verstanden das die reglung nu gilt


boah...das wird ja noch heftiger
Zudem darf das Kennzeichen nicht mehr an ein beliebiges Fahrzeug angebracht werden. Wichtige Daten wie Marke, Modell und Fahrgestellnummer müssen bereits beim Antrag bekannt sein. Die Zulassungsstelle trägt sie maschinell in die Papiere des Kurzzeitkennzeichens ein. Bisher übernahm das der Antragsteller, sobald der Verwendungszweck der Bleche feststand.
quelle : motortalk
Das war bei uns letztes Jahr schon so.

Schilder mit nem Blankoschein holen und dann verschiedene Autos weit weg anschauen fahren und dann entscheiden - Fehlanzeige.
Also bislang schon ziemlich wertlos und in Zukunft wohl erst recht! Weil die, die es entscheiden, einfach nur schwachsinnig sind!

Und weils ähnlich gelagert ist: man darf ja in gewissen Grenzen Autos mit ungesiegelten Kennzeichen bewegen, nämlich für Fahrten, die mit ner Zulassung zu tun haben, also zur Zulassunsgstelle, aber auch zum TÜV.

Dazu brauchts aber ne bestimmte Deckungskarte, wo solche Fahrten auch explizit nicht-ausgeschlossen sind.

Hier ein Text, der auf vielen Zulassungssstellen-HPs steht (wie in diesem Fall der Stadt Köln):
Die Fahrten müssen von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sein.
Bei Fahrten im Vorfeld einer Neuzulassung oder einer Wiederzulassung muss muss Ihnen hierzu entweder eine Versicherungsbestätigungs-Nummer (VB-Nummer) zugeteilt sein oder Sie haben eine vollständig ausgefüllte Versicherungsbestätigung, auch als Doppelkarte oder Deckungskarte bekannt, dabei, auf der der vorgedruckte Zusatz: "Gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach § 10 Absatz 4 der Fahrzeugzulassungsverordnung" nicht gestrichen sein darf.
(§10 Absatz 4 regelt übrigens, wie ein Kennzeichen auszusehen hat, auf diese Ausnahmen wird da überhaupt nicht eingegangen, dies aber nur am Rande)

Finde aber erstmal eine Versicherung, die Dir (in Zeiten der eVB auf Knopfdruck) so etwas ausstellt.
Ich warte derzeit noch immer auf den Rückruf der zweiten Versicherung, weils die Erste es einfach nicht auf die Kette bekommen hat. Erst fragten Sie zurück, was ich denn möchte, Sie konnten in meiner Frage den Wunsch nicht erkennen. Nochmal ausführlicher gefragt und erklärt, da schickten Sie mir nur wieder ne eVB für ein KzKz.
MfG,
Micha

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