Vorsicht. Ich habe grade mit dem Straßenverkehrsamt telefoniert und Mutti sagt:GRenOpel hat geschrieben:Autos mit ungesiegelten Kennzeichen bewegen, nämlich für Fahrten, die mit ner Zulassung zu tun haben, also zur Zulassunsgstelle, aber auch zum TÜV.
"mit ungestempelten Kennzeichen darf ich nur an einem Tag direkt vom KFZ-Standort zur Zulassungsstelle fahren und zurück", und:
"mit ungestempelten Kennzeichen darf ich nur an einem Tag direkt vom KFZ-Standort zur Hauptuntersuchungsstelle und dann zur Zulassungsstelle fahren und zurück"
Einfach so zum Tüff is aber nicht. (generell nur im Zusammenhang mit der KFZ-Zulassung)
Dazu gibt es zwei mögliche Varianten bei den Kennzeichen:
1. Das letzte amtliche abgestempelte Kennzeichen und ne Doppelkarte, also EVB-Nummernbescheinigung sollte reichen. Das ist die Variante, die ich bevorzuge. Ich hab mir auch schon bei KFZ-Schilder 24 einfach ein Duplikat machen lassen, weil das alte verschütt war.
2. Wenn kein altes Kennzeichen erhältlich ist: Das neue zuküftige Kennzeichen kann im Zuge der Zulassung vorweg erteilt werden, wenn ne Doppelkarte, also oder EVB-Nummernbescheinigung vorhanden ist. Dazu gibt's dann ne amtliche Bescheinigung und das ganze gilt 5 Tage. Durchziehen darfste aber nur an einem Tag.
Und noch ne Info: Das ganze geht nur, wenn die Papiere des Fahrzeugs vorhanden sind.
Ich habs also immer falsch gemacht und bin einfach so mit den alten Kennz. und der EVB zum Tüff gejuckelt. (einmal sogar zweimal, wegen Durchfalls Also Halle, Tüff, Halle (und nochmal). So what.
Natürlich kann man wegen sowas verknackt werden, das nur am Rande. Aber wenn die Umstände korrekt sind, hängt das eigentlich nur an der Kompetenz der Waldmeister, die einen ggf. einfangen. Unfall bauen geht natürlich nur, wenn man nicht offensichtlich vom Weg abkommt.
Meine Probefahrten mache ich weiter.