Tüv relevante Mängel..

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Moin
Da mein audi jetzt bald endlich mal zum tüv soll hab ich schon ein paar Mängle erkannt:
Die Blinker haben nen steinschlag zählt das auch schon ?
Und wie siehts mit Mischbereifung aus ?
Wie prüfe ich ob die Domlager noch i.i sind ?
Mercedes S 124 250 D
IHC 423 mit Frontlader
Golf 2 1.3

Re: Tüv relevante Mängel..

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Also mit Spielbehafteten Domlagern bin ich schon mehr als 1x durchgefallen. Geknirscht hat da nie was.

Wenn Mischbereifung heißt, unterschiedliche Marken, dann ist das kein Problem. Sommer/ Winter sollte zumindest Achsweise keins sein, und unterschiedliche Größen geht net, auch wenn beide eingetragen sind.
Prost :bier:

Re: Tüv relevante Mängel..

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Bullitöter hat geschrieben:Also mit Spielbehafteten Domlagern bin ich schon mehr als 1x durchgefallen. Geknirscht hat da nie was.

Wenn Mischbereifung heißt, unterschiedliche Marken, dann ist das kein Problem. Sommer/ Winter sollte zumindest Achsweise keins sein, und unterschiedliche Größen geht net, auch wenn beide eingetragen sind.
Auch achsweise dürfen Sommer- und Winterreifen nicht gemischt gefahren werden.

Profil, Marken etc. Kein Problem...aber Sommer- & Winterreifen darf man nicht mischen sowie verschiedene Speed- & Lastindexe, Querschnitte etc.
Bild

Phantasie ist wichtiger als Wissen...den Wissen ist begrenzt.
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Re: Tüv relevante Mängel..

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Was soll nun am achsweisen Mischen verschiedener Geschwindigkeits- und Lastindexe falsch sein, sofern das höher ist, als der Fahrzeughersteller vorschreibt? Das ist Blödsinn, hab ich noch nie Probleme gehabt!

Über das Mischen von Sommer- und Winterreifen scheints da auch geteilte Meinungen zu geben.
Bei mir bekommt jeder sein Fett weg. Damit die Tanzfläche auf der Nase nicht zu groß wird....

Zuviel Kontakt mit Trollen hinterlässt Spuren.

Re: Tüv relevante Mängel..

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Ich dachte Mischbereifung im Wortsinne des Gesetzgebers bedeutet die Mischung von Diagonal- mit Radialbereifung.

Auch wenns vom Fahren her schlecht ist ist das Mischen von verschiedenen Reifenherstellern, Profilen, Winter- und Sommerbereifung, ... zulässig sofern die Reifenabmessungen stimmern und Speed- und Loadindex mindestens die eingetragenen sind wie schon geschrieben wurde.

Inzwischen sind meine ich nicht mal mehr die von Hersteller eingetragenen Fabrikatsbindungen (hat z.B. Porsche früher gemacht oder manche Motorradhersteller) bindend.

Wenn das ein Tüvprüfer anders sieht würde ich da mal konkreter nachfragen damit man dagegen vorgehen kann.

Re: Tüv relevante Mängel..

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Die Markenbindungen sind, sofern noch eingetragen, zumindest bei Krad schon noch bindend. Allerdings kann man sie heute einfach streichen lassen.
So war da zumindest mein letzter Wissensstand und ich habe die Bindung an einen, schon ewig nicht mehr hergestellten, Reifen bei meiner PX streichen lassen als sie das letzte mal bei der HU war.
meine Karren, Reisen und anderes Zeugs:
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