Taxi-Schild. Ja oder nein?

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Moin!

Ergänzend zu meinem "Gelber Neblscheinwerfer"-Thema kommt promt die nächste Frage zum Golf-Projekt.

Darf ich ein altes Taxi-Schild (ohne Beleuchtung) an meiner Karre anbringen? Mein Instinkt sagt zwar "nein", aber es würd mich ja schon interessieren wie das gehandhabt wird.

Hat ja jemand Ahnung/Erfahrungen?

Danke schon mal!

Gruß
Rostnoll
Ich muss kein altes Auto fahren, ich WILL!

V4 ist immerhin schon mal ein Anfang!

Re: Taxi-Schild. Ja oder nein?

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also mein bauchgefühl sagt ja, du darfst das dingen montieren.. vom sinn sprechen wir mal lieber nicht^^

ich kannte mal vor jahren nen typ, der hatte auf seinem Ascona C nen Taxischild mit Ascona Schriftzug... vielleicht mal umhören.. als Alternative..
Vorsichtig - Gefährliches Halbwissen! Alle Beiträge ohne Gewähr und stets mit Vorsicht zu genießen!

Re: Taxi-Schild. Ja oder nein?

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Gute Frage...ist das gleiche wie mit dem Fahrschul aufkleber....ich hab einen hinten drauf.

Fragen wir mal andersrum, welcher paragraph sollte es denn verbieten?!
Solang man keine Leute mitnimmt und Geld dafür verlangt.
Wenn die Polizei dich anhällt will sie vielleicht deinen Personenbeförderungsschein sehen, aber ich glaube nicht, dass es da ein generelles Verbot gibt.

Vielleicht nur ab und zu böse Blicke von den Berufsfahrern.


Schreibs doch als Gag einfach mal Falsch, "Tacksi" oder so ;)
1967 Opel Rekord C 2tl
1996 BMW 323i Touring – Die Fee
1989 BMW 328i Touring – Der Baron
1998 BMW 318i Limousine
1982 BMW 520i - Bahama-Banana
1985 BMW 525e 528i – Brumby

Für mehr Integration von Bevölkerung mit Emissionshintergrund!

Re: Taxi-Schild. Ja oder nein?

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KLE hat geschrieben:Hmm, Bauchgefühl sagt: NEin
Berechtigt nicht z.B. das Taxischild zum Benutzen von Busspuren und auch zum Durchfahren von Fußgängerzonen?
Könnte also als Erschleichen von Rechten ausgelegt werden...
Das sind ja eher noch mehr Gründe, so ein Teil aufs Dach zu spaxen. ;-)
My rides:
´87er BMW 525e
viewtopic.php?f=9&t=228&sid=14036e44e89 ... 8275c6eccd
Meine Vespas
viewtopic.php?f=9&t=244&sid=14036e44e89 ... 8275c6eccd

Re: Taxi-Schild. Ja oder nein?

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Hier gibts so ne Frage in nem Verkehrs-Forum

http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... opic=34247
Der Bußgeldkatalog zur BOKraft enthält lediglich Tatbestände, die die Unternehmer, Mitglieder des Fahrdienstes oder Fahrzeugführer betreffen, wobei davon ausgegangen wird, dass ein Taxi, Mietwagen usw. benutzt wird. Der § 45 BOKraft enthält auch nur für diesen Personenkreis und diese Fahrzeuge Bußgeldtatbestände.

Einen Bußgeldtatbestand über die missbräuchliche Anbringung und Benutzung des Taxischilds an einem anderen Fahrzeug enthält die Vorschrift nicht. Damit dürfte nach meinem Dafürhalten nur § 49a StVZO in Frage kommen, weil an dem Fahrzeug eine unzulässige lichttechnische Einrichtung angebracht ist (TBNr. 221.1 BKat).
Also schreib irgendwas drauf, nur nich Taxi und reiss die Birnchen raus. Das kann ja nich verboten sein.
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