Ausnahmeverordnung zur StVZO vom 20. 12. 91
§ 54 Abs. 3
Statt der in § 54 Abs. 3 aufgeführten Blinkleuchten für gelbes Licht dürfen an den vor dem 1. Januar 1970 in den Verkehr gebrachten Fahrzeugen Blinkleuchten für rotes Licht angebracht sein, wie sie bisher nach § 54 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b vom 6. Dezember 1960 BGB1 zulässig waren.
Rote Blinker am Anhänger
1Kann ich mich bei roten Blinkern am ungebremsten Anhänger auch auf folgendes berufen? Wenn nein, bitte Gegenargumentation, nicht "Nein, aber interessiert keinen."
Über 60 Millionen Menschen in Deutschland können nicht richtig Ostdeutsch...
Schreib dich nicht ab,-lerne Ostdeutsch!
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