Originalfelgen anderer Autos

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Hey, ich hab mich ma gefragt wie das mit der Eintragung läuft wenn ich felgen verbauen will die bei anderen automodellen stock verbaut werden, bei Zubehör felgen gibts ja abe/teilegutachten dazu, aber die autoherstellen sehen ja ihre felgen nur für ein bestimmtes Modell vor oder?
ich hab nen 1990 Peugeot 205 cj mit orig. 5*13" und hab halt gesehen dass es in den e**y kleinanzeigen z.b. die 14" stahlis vom 206 echt billig gibt...
wenn hier schon was dazu steht sry, hab über die suche nichts gefunden...
gruß Leon

Re: Originalfelgen anderer Autos

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Moin!

Naja, also im Normalfall dann die org. Homologation der Felge oder vom Hersteller einen Nachweis der Tragfestigkeit und dazu ggf. ne Reifenfreigabe des Herstellers das besagte Reifengröße auf die Felgenbreite montiert werden darf.

Das wäre so ziemlich der offizielle Weg...

Re: Originalfelgen anderer Autos

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Sind ja beides Pöschos. Geh einfach zum Händler und besorg dir ne Herstellerfreigabe. Geht zumindest bei BMW so. Ansonsten nen intelligenten TÜV-Prüfer suchen. Wenn das Spenderfahrzeug ein höheres Gewicht hat, als das, auf welches die Felgen sollen, sollte das normal gehen. Die erlaubten Reifengrößen könnt ihr dann gemeinsam aussuchen. Normalerweise hat er einen Reifenkatalog, wo er nachschauen kann, was passt.
My rides:
´87er BMW 525e
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Meine Vespas
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Re: Originalfelgen anderer Autos

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Es gibt auch für Stahlfelgen Gutachten/ABEs
Oft bei den Felgenherstellern herunterzuladen. Also Kronprinz (KPZ), Südrad, etc. Da stehen die Fahrzeuge drin und selbst wenn Deines nicht bei ist, dann steht die Traglast drin und wenn die ausreichend ist, dann geht ne Eintragung als Einzelabnahme. Die EInzelabnahme geht auch, wenn Du nachweisen kannst, dass das "Spenderfahrzeug" gleich schwer oder schwerer ist, als Deines.

Aber es wurde schon geschrieben: Da selber Hersteller kann es sein, dass der Hersteller auch einen Räderkatalog hat und die Felge vom Hersteller freigegeben ist. Ich hab sowas von VW aus den 90ern. Da steht drin, welche Felge einfach so montiert werden darf ohne EIntragung und welche Umrüstung eingetragen werden muss.
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Grimm wird nie Moderator!

Re: Originalfelgen anderer Autos

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Kenn mich mit Pöschoh nun nich besonders aus, aber finde mal heraus, was es für den 205 so als Felgen ab Werk gab.

Evtl. passt da ja so schon einiges zusammen oder ist evtl. sogar gleich, also Breite und ET, dann wäre ne Eintragung evtl. sogar unnötig. Und wenns nur geringe Unterschiede sind, brauchts womöglich nicht mal Unterlagen, nur technischen Sachverstand.
MfG,
Micha

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Re: Originalfelgen anderer Autos

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Moin,
wir haben das Thema jetzt bei dem Auto meiner Frau (Golf Plus) durch. Dem wollten wir Alukompletträder 17" (billig bekommen) von nem Passat 3BG spendieren.
Problem: Die sind auf dem Golf nicht eingtragen.
Ich habe die Dinger mal drangeschraubt und festgestellt: F***k, die kommen mit ET37 auf der Vorderachse verdammt weit raus. Habe dann eine Traglastbescheinigung für die Passatfelgen bei VW geholt.
Ab, zum TÜV damit. Der Tüvler hat den Verschränkungtest gemacht und uns das ganze abgenommen. Es war aber verdammt knapp im Radkasten vorne! Zudem zahlst dann nochmal irgendwas umme 70-80€ Einzelabnahme und nochmal was beim Straßenverblödsamt fürs Eintragen!
Alles in allem, bin ich mittlerweile zu der Erkenntniss gekommen: Kannste machen, ist aber teuer unter Umständen.
Gruß

Re: Originalfelgen anderer Autos

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Vielen Dank mal an alle die bisher geantwortet haben, hat mir auf jeden schon weitergeholfen :like:
Werd jz erstmal bei nem peugeot händler anfragen ob es sowas gibt...
Kann mir vlt noch jmd sagen von was für toleranzen ich ausgehen kann was den abrollumfang angeht?
Thx
Gruß Leon

Re: Originalfelgen anderer Autos

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Gibt diverse Reifenrechner im Netz...

Leider steht fast überall etwas anderes drin:
Der Tacho darf höchstens 7% zu viel anzeigen und kein km/h zu wenig. Bei der Bodenfreiheitsänderung sind Rundungsfehler möglich, die jedoch maximal 1mm betragen, also unerheblich sind.
Der Tacho darf 7% bis 10% zu viel anzeigen und kein km/h zu wenig.
Der Abrollumfang kann je nach Reifenhersteller Variieren bis zu 1,5% mehr oder 2,5% weniger.
Abrollumfang Toleranz +1% bzw. -4% sind erlaubt. Bei allen anderen Abweichungen bedarf es einer Tachoangleichung.
Achtung! Bei Allradfahrzeugen müssen unbedingt die Serientoleranzen VA zur HA eingehalten werden.
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