Orangene Seitenbegrenzungsleuchten hinten zulässig?

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Ich hab mich schon einmal versucht durch den Paragraphenjungle zu lesen, bin aber nicht schlau daraus geworden. Ich will ja Chevy Malibu Rückleuchten an den Titan bauen.
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Die Blinker haben seitlich ein zweites Loch für eine Birne. Ich gehe mal schwer von aus, dass es sich nicht um eine zusätzliche Blinkerbirne handelt, denn 2 Blinkerbirnen sind nicht zulässig, oder irre ich mich?
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Wenn es denn Begrenzungsleuchten sein sollten - darf ich die in Deutschland auf Dauerlicht anschließen?

Wenn es jemand weiß, bitte mit Paragraph, denn solche Features locken gerne Polizeikontrollen auf den Plan.
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Grimm wird nie Moderator!

Re: Orangene Seitenbegrenzungsleuchten hinten zulässig?

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Das ist sogar garantiert eine Seitenmarkierungsleuchte. Früher war sowas mal unzulässig, heute erlaubt und sogar Vorschrift ab bestimmten Voraussetzungen.

Siehe hier, besonders Absatz 6:

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_51a.php

Mittlerweile fährt doch fast jeder mit sowas rum, selbst nach US-Blinkern (z.B. Volvo940, 35i) mit Markierungsleuchte fragt kaum noch wer...

Falls das Prüfzeichen fehlt, eintragen lassen????
Bei mir bekommt jeder sein Fett weg. Damit die Tanzfläche auf der Nase nicht zu groß wird....

Zuviel Kontakt mit Trollen hinterlässt Spuren.

Re: Orangene Seitenbegrenzungsleuchten hinten zulässig?

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Eigentlich nicht zulässig.

Ich habe meine aber auch geöffnet (sind im Scirocco eh bei allen Heckleuchten schon "vorbereitet" wenn man ein Loch bohrt und einfach ne Birne in die bereits vorhandene Fassung steckt). Das interessiert so ziemlich keinen der nicht 100%ig weiß wie es original ist...
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Re: Orangene Seitenbegrenzungsleuchten hinten zulässig?

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Wieso soll das generell nicht zulässig sein? Gelbe Seitenmarkierungsleuchten gibts doch sogar mit ABE zum nachrüsten.
Für die roten, wie sie zB. das Golf Cabrio in US Ausführung hat braucht man ne Sondergenehmigung. Die würdest du für den Escort nicht bekommen weil das eben kein US Modell ist, aber rot isses ja nich.

Wenn es auf der "Kammer" für die Seitenmarkierung kein Prüfzeichen gibt, dann ist es nicht so ohne weiteres zulässig die an DIESEN Rückleuchten in Betrieb zu nehmen.
Interessant zu wissen wäre in diesem Zusammenhang, ob der Chevy Malibu ab Werk dort leuchtet in der Europaausführung. Wenn ja erhöht das vielleicht die Chancen das du trotz evtl. fehlendem oder SAE Prüfzeichen eine "in etwa wirkung" auch am Focht eingetragen bekommst.

Kurz gesagt, ohne Prüfzeichen solltest zum Tüv dackeln und das da klären was geht. Wenn ein E Prüfzeichen drauf ist, mach ne Lampe rein.
Prost :bier:

Re: Orangene Seitenbegrenzungsleuchten hinten zulässig?

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Bullitöter hat geschrieben:Wieso soll das generell nicht zulässig sein? Gelbe Seitenmarkierungsleuchten gibts doch sogar mit ABE zum nachrüsten.
Jo und die sind durch ihre E Nummer zugelassen und wurden separat lichttechnisch geprüft. Deswegen ja die ABE.
Gelbe Leuchten ohne diese lichttechnische Prüfung aber einfach wo reinbasteln und nach hinten strahlen lassen ist NICHT zulässig.
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Re: Orangene Seitenbegrenzungsleuchten hinten zulässig?

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Schon klar, das hat aber auch niemand vor.

Die Frage heißt "Orangene Seitenbegrenzungsleuchten hinten zulässig?"

Antwort: Ja

Das ne gelbe Quitscheente mit Glühlampe drin, an die Seite vom Auto gebappt nich als Seitenbegrenzungsleuchte durch geht ist wohl jedem klar und auch garnicht die Frage.

In den Malibu Rülis ist dafür ja offenbar was vorbereitet, also sehe ich das nicht als irgendwo reingefriemelte Bastellösung und daher gilt es die von mir genannten Punkte zu checken.
Prost :bier:

Re: Orangene Seitenbegrenzungsleuchten hinten zulässig?

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Jo...aber USA Leuchte = keine E-Nr. Somit keine Zulassung im Gesamteuropäischen Raum. Egal ob da nun was vorbereitet ist und ob es generell in D erlaubt ist oder nicht. Die ganze Leuchte ansich ist in D nicht zulässig. Amikisten bekommen im Regelfall durch ihre Importpapiere Ausnahmegenehmigungen.
Beim reinbsateln einer solchen Leute aber in ein anderes Fahrzeug sieht´s damit düster aus. Außer man macht ein teures lichttechnisches Gutachten im entsprechenden lichttechnischen Institut das für die Zulassungen der Leuchteneinheiten in D zuständig ist.

Verstehst Du nun was ich meine?
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Re: Orangene Seitenbegrenzungsleuchten hinten zulässig?

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All Eyez on me hat geschrieben:Jo...aber USA Leuchte = keine E-Nr. Somit keine Zulassung im Gesamteuropäischen Raum. Egal ob da nun was vorbereitet ist und ob es generell in D erlaubt ist oder nicht. Die ganze Leuchte ansich ist in D nicht zulässig. Amikisten bekommen im Regelfall durch ihre Importpapiere Ausnahmegenehmigungen.
Beim reinbsateln einer solchen Leute aber in ein anderes Fahrzeug sieht´s damit düster aus. Außer man macht ein teures lichttechnisches Gutachten im entsprechenden lichttechnischen Institut das für die Zulassungen der Leuchteneinheiten in D zuständig ist.

Verstehst Du nun was ich meine?
Also ich verstehe nicht was Du meinst bzw. ws das mit meinen Malibu Leuchten zu tun haben soll. :gruebel:
KLE hat geschrieben:Ich muss echt nochmal nachsehen, ob ein Prüfzeichen drauf ist. Blinker, Rücklicht und Rückfahrscheinwerfer haben je ein seperates Prüfzeichen, bei den Positionsleuchten habe ich nicht noch einmal explizid nachgesehen. Liegen in der Vorhölle...
Erst lesen, dann denken, dann antworten. :schlaupuper:
Das ist die deutsche Ausführung der Malibuleuchten, MIT E-Nr. Sonst würde ich nicht erwägen, die einzubauen.

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Der Wagen wurde offiziell in Europa verkauft und damit hatte der auch orangene Blinker im Gegensatz zu den amerikanischen Modellen, die rote Blinker hatten.

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Da die Leuchteinheiten einzeln je ein E-Zeichen haben, ...

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...bin ich nicht sicher, ob auch seitlich eines drauf ist. Kann aber auch sein, dass ich keines brauche, weil die Positionsleuchte und der Blinker eine nicht trennbare Einheit sind im Gegensatz zu Rückleuchte und Rückfahrscheinwerfer und so kein extra Prüfzeichen braucht.

Um Dich zu zitieren: Verstehst Du nun was ich meine?
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Re: Orangene Seitenbegrenzungsleuchten hinten zulässig?

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Ah jetzt ja. Weiß ich ja nicht ob da nun wirklich ein E-Zeichen drauf war hattest Du ja noch nicht geschrieben.

Soviel zu lesen, denken, antworten. :shit:

Dennoch solltest Du das vorher mit Deinem Prüfer mal absprechen. Der kann Dir im Gegensatz zu hier was wirklich verbindliches dazu sagen ggfls auch den passenden Gesetzestext dazu raussuchen. Denn wenn Du wirklich mal angehalten wirst, kannst Du dem Polizist wohl eher nicht sagen, daß in Deinem Forum alle gesagt haben es wäre ok.

Wie Du weißt will ich Dich nur vor evtl. Schäden oder Strafen bewahren wenn ich mich zu sowas äußere. Ich bin zwar kein Prüfing. aber habe eben jeden Tag wohl öfter mit sowas zu tun als der Großteil der Leute hier...

Um die Sache hier nun nicht esaklieren zu lassen bin ich dann jetzt einfach mal raus. Aber wie gesagt in eigenem Interesse...frag vorher beim TÜV nach, bevor Du hinterher eins auf die Mütze kriegst weil die mehr wußten als wir hier.
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