Re: Blaulichtbalken

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Ich hab es nicht vor... rede also nicht von der Mehrzahl! Und ob es legal ist, ist durchaus noch nicht geklärt.
Was nur klar sein sollte: Es handelt sich nicht um Amtsanmaßung weil es sich 1. um ein US-Police-Car handelt und 2. der Lichbalken außer Betrieb sein wird.
Bei schnell betriebsbereiten LED-Blitzern hinter der Scheibe wirds aber schon grenzwertiger...
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Re: Blaulichtbalken

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Als Fahrer einer H-Feuerwehr, die ebenfalls noch zwei blaue Nippel hat, und definitiv als Feuerwehrfahrzeug erkennbar ist, kann ich mal von einer Begegnung mit den Ordnungshütern berichten:

Meine Lampen waren zu der Zeit ausgebaut, Kabel durchtrennt, Tonfolgeschalter ausgebaut (ohne den drehen die Lampen auch nicht) und die Nippel mit Blickdichten braunen Lederkappen abgedeckt. Trotzdem wurde ich angehalten und verwarnt - ich möchte doch bitte die blauen Kunststoffbecher entfernen, sonst (und ab hier bitte genau lesen!) KÖNNTE es mit dem ein oder anderen Kollegen durchaus Probleme geben, da hier diverse EG Regelungen und Gesetze sich überschneiden und es daher quasi völlig zufällig ist, wer wie urteilt.
In Hessen übrigens sind sämtliche blauen Funzeln, und seien es nur Atrappen, definitiv verboten.
Grüße
Kai

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Re: Blaulichtbalken

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Wie gesagt würde ich das Blaulicht komplett weg lassen und das nur für Shows aufsetzen...
Und wo haben "wir" das schon vor 2 Monaten diskutiert? MarkusxX ist neu im Forum - auf meine Empfehlung hin. Ich hab ihm gesagt, daß man hier besser besser über solche Themen diskutieren kann, statt in den Schickmicki-Foren wo es immer nur um illegale Auspuffanlage geht. Na hab ich mich ja wohl doch getäuscht...
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Re: Blaulichtbalken

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Schade das es so viele Gesetze gibt...

Was wäre schon dabei ein US Police Car zu haben mal was ganz anderes auf der Straße und dann noch alles SICHER eingebaut ... Gepäckträger is mir zu Wackelig ... Aber da es damals einige "Missbraucht" haben im Straßenverkehr wurde vieles Verboten was ich schade finde! In anderen Ländern klappt es doch auch ! Deutschland eben.........

Re: Blaulichtbalken

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MarkusxX hat geschrieben:Schade das es so viele Gesetze gibt...
Im Gegenteil! Es gibt kein Gesetz, daß für Deinen Fall das Blaulicht verbietet.
Du darfst das Blaulicht nicht benutzen, das ist Fakt!
Du darfst nicht den Anschein erwecken Polizei zu sein - das tust Du nicht.
Ob und wie Du das Blaulicht haben darfst oder nicht, ist bisher völlig ungeklärt, weil es eben kein genaues Gesetz dazu gibt. Aber hier gilt: Was nicht ausdrücklich verboten ist, das ist erlaubt! Nur musst Du eben 100%ig abklären, ob es nicht irgendein Gesetz gibt, das man gegen Dich verwenden kann... und da kommen wir eben nicht weiter, weil sich hier so viele in der Amtsanmaßung verbeißen.

Am besten fragst Du mal bei TÜV und Polizei, am besten mehrere und nicht nur je eine Person. Und falls das möglich sein sollte, lass es Dir schriftlich geben.
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Re: Blaulichtbalken

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Im Prinzip ist es garnicht so schwierig - die Krux an der Geschichte ist meiner Meinung nach (und auch nach Meinung diverser anderer Blaulicht-Besitzer) hier §49a StVO, welche u.A. besagt, das sämtliche an einem Fahrzeug befindliche Beleuchtungseinrichtungen dauerhaft Funktionsbereit sein müssen. D.h. egal ob Funktionsbereit oder nicht, etwas, was nach Lampe aussieht wird auch wie eine Lampe behandelt. Sonst könnte ich mein Fahrzeug ja auch mit diversen Scheinwerfern vollpflastern und nur die Funzeln raus nehmen und den Kram nicht elektrisch anschließen. Ne Attrappe ist auch nix anderes als ein Gehäuse, das den Anschein einer Beleuchtungseinrichtung erwecken soll.
Und damit fallen wir dann in §52 StVO, wo klar drin steht, das blaues Rundumlicht genehmigungspflichtig ist.

Kurzum: Egal ob Attrappe oder nicht, wenn dir jemand nen Strick draus drehen will kann er es.

Achja, der Kram zum Thema Rechtsthemen sollte klar sein, das ist nur meine Meinung, ich nix Anwalt, blabla. :jubel2:

Achso ja: Zu dem Zitat hier:
BirgerS hat geschrieben: Am besten fragst Du mal bei TÜV und Polizei, am besten mehrere und nicht nur je eine Person. Und falls das möglich sein sollte, lass es Dir schriftlich geben.
Wenn du denkst das dir das was bringt liegst du meilenweit daneben. In meinen Papieren steht sogar eingetragen, das das blaue Rundumlicht deaktiviert (=funktionsunfähig gemacht) UND während der Fahrt mit blickdichten Hauben abgedeckt werden muss. Und trotzdem könnte mich die Fahrt durch z.B. Hessen bis zu 5000€ und den Verlust meines Fahrzeuges kosten. Beim Thema Blaulicht verstehen die Behörden mittlerweile keinen Spaß mehr, da es zu viele gab, die einfach weils so cool ist sich eines aufs Dach geschnallt haben. Ich mein, ich kann den Reiz daran schon verstehen, ein Behördliches Fahrzeug bzw eines das auf Behörde getrimmt ist zu fahren - ich merke ja auch wie nett und zuvorkommend man in der Feuerwehr behandelt wird, trotz das nicht ein einziger Schriftzug mehr da drauf klebt... Aber es ist und bleibt ein verdammt heißes Pflaster.
Die einzige mir bekannte LEGALE Möglichkeit mit Blaulichtatrappen zu fahren ist eine Sondergenehmigung vom Verkehrsministerium. Es gibt ein paar wenige die diese haben, aber selbst mit einem anerkannten Oldtimer ist das nicht so ohne weiteres "mal eben" machbar.
Grüße
Kai

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Re: Blaulichtbalken

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Da gibt es Möglichkeiten, wenn die in irgendeiner Form hoheitliche Aufgaben wahrnehmen...

Enercity (Gasversorger) hat hier in Hannover auch einige Wagen mit Blaulicht, die haben aber tlw. auch Sonderrechte wenn es um Gasaustritt geht.
Eine gesunde Hassliebe ist die beste Beziehung welche man zu einem Auto haben kann!!!

Re: Blaulichtbalken

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Jep, wie gesagt, man kann sich eine Sondergenehmigung mit einem triftigen Grund besorgen. Hier in Frankfurt hat die Mainova (Energieversorger) beispielsweise Benz Varios mit Blaulicht rumfahren - für Gasstörfälle. Bei Ehrl ists auch klar - wenn Wagenkollonnen gebildet werden darf das führende und das letzte Fahrzeug mit blauem Rundumlicht ausgestattet sein - dies muss allerdings angekündigt und abgesegnet werden.
Grüße
Kai

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