Re: Nummernschilder seitlich versetzen

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Captain Chaos hat geschrieben:meines wissens muss es 20cm vom boden weg sein und aus einem winkel von 45 grad lesbar sein...

(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.


http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php
Einige von euch haben doch wieder die Pillenausgabe geschwänzt....
Ich merk das doch....

Re: Nummernschilder seitlich versetzen

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ich hatte mal den fall, dass ich angehalten wurde: "ihr nummernschild gefällt mir nicht, das gehört da nicht hin." dann hab ich ihm den sachverhalt geschildert mit den 20cm undsoweiter. "ja aber hier in der mitte an der stoßstange sind doch extra schrauben dafür!" ich hab ihm gesagt, dass mir das aber nicht gefällt. er guckt auf meine kluft und meint "ihr aufm bau ihr trinkt doch alle, wir machen mal nen alkomattest." bitteschön, nullnull und abfahrt. doof geglotzt hat er, für mehr war die ganze kontrolle nicht gut.
spricht nix dagegen das ding woanders hinzutun, vorausgesetzt man kanns lesen. wenn man sich schon so kuchenbleche ans auto tun muss, dann sollte man wenigstens noch selbst entscheiden dürfen, ob die in die mitte kommen oder auf die seite.

Re: Nummernschilder seitlich versetzen

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Käfer 67 hat geschrieben:Ähm, ..., was ist denn mit den Leuten hier im Forum?
...
Die sind alle bekloppt! ;)

Solange das Schild ordentlich befestigt ist und die Beleuchtung mitumzieht...
Gibt doch einige Autos mit außermittigem Schild, wie Geländewagen, Kleintransporter,etc.
Hab nie gehört, daß die irgendne Ausnahmegenehmigung oder nen Eintrag im Schein gehabt hätten?!
MfG,
Micha

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Re: Nummernschilder seitlich versetzen

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Ich hab das hintere am Pirat tiefer und seitlich versetzt. TÜV hat eingetragen daß tiefer, nicht aber den seitlichen Versatz. Meine mich erinnern zu können, daß wenn seitlich versetzt, dann Richtung Fahrbahnmitte. Is bei mir auch nicht so, hat weder TÜV noch Polizei bisher gestört.
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Grimm wird nie Moderator!