TÜV Frage: Regelungen Blinker

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Entweder ich bin zu blöd zum Suchen, habe es überlesen, oder die Vorschriften wurden aufgehoben. Gab es nicht Maße, die man bei Blinkern einhalten muß? Also Mindesthöhe, Abstand zum Rand, Winkel aus dem man die erkennen können muß etc.? In der StVZO finde ich das nicht.

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_54.php

Könnte ich rein theoretisch die Blinker auch an die Motorhaube des Framo schrauben? :gruebel:
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Grimm wird nie Moderator!

Re: TÜV Frage: Regelungen Blinker

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Hab da nen sehr gutes PDF zu wo ich immer nachschau. Weiß aber nicht wie und ob ich es überhaupt hier einfügen darf. :gruebel:
Zu den Blinkern: Höhe ist nach STVZO egal, breite wie alle Lichttechnischen Einrichtungen denke ich max. 40cm von der Außenkante des Fahrzeugs entfernt.
Abstrahlwinkel: 80° zur Seite wohin man blinkt und 45° zur anderen Seite muß der Blinker voll Sichtbar sein.

Re: TÜV Frage: Regelungen Blinker

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Da der Framo ne uralte Möhre ist hast Du eh fast Narrenfreiheit. Gefällt DIr doch... :-)

Schau mal hier, da sind einige nützliche § drin...

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=& ... GE&cad=rja

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_54.php

http://www.stvzo.de/stvzo/b5.htm
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Phantasie ist wichtiger als Wissen...den Wissen ist begrenzt.
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