Seite 8 von 8

Re: Twingo-Faltdach im Fremdfahrzeug ein - GE - tragen !!!

Verfasst: Di 14. Nov 2017, 11:27
von KLE
Es gibt keine ABE für das Twingo Faltdach. Das ist ein Serienteil und kein Nachrüstfaltdach. Es hilft aber, irgendein Gutachten für ein Faltdach zu haben, das im Golf 3 verbaut war. Mein Vergleichsgutachten von einem Britax Faltdach taugt nicht, das ist älter als der Golf 3, da steht der nicht drin. Ist eine einzelabnahme...

Re: Twingo-Faltdach im Fremdfahrzeug ein - GE - tragen !!!

Verfasst: Do 16. Nov 2017, 14:34
von gundy_g
ok

Aber mein Prüfer braucht von mir nur ein vergleichsgutachten, in dem dargestellt wird, dass die verloren gegangene Stabilität (durch den Ausschnitt) durch das Faltdach ausgeglichen wird.

Könntest du mir das Gutachten trotzdem einmal zukommen lassen? Dann könnte ich es ihm einmal vorlegen und gucken, ob es ihm reicht.

Re: Twingo-Faltdach im Fremdfahrzeug ein - GE - tragen !!!

Verfasst: Do 16. Nov 2017, 15:27
von KLE
Ich maile es Dir zu, aber Dein Auto steht nicht drin. Also was soll das bringen? Da steht nicht drin, ob es beim Golf 3 im Dach irgendwelche Träger gibt, die man nicht durchtrennen darf, weil sie tragende Funktion haben. Und da will Dein Prüfer vermutlich drauf raus. Dass das Faltdach die Stabilität der Dachhaut bei IRGENDEINEM Auto nicht gefährdet, dafür braucht der kein Gutachten. Da nenn ich Dir ein Beispiel, das der Prüfer einsehen wird OHNE Gutachten: Renault Twingo.

Re: Twingo-Faltdach im Fremdfahrzeug ein - GE - tragen !!!

Verfasst: Do 16. Nov 2017, 21:33
von Harry Vorjee
Ich denke es gibt da für dich da nur eine andere Möglichkeit.

Besorge dir ein Twingo-Faltdach.
Dann baust du den Innenhimmel deines Autos aus und fährst mit dem Faltdach im Kofferraum zum Prüfer.

Zum einen sieht er dann, wie massiv der Rahmen des Faltdaches ist, und zum andern kann er sich die innenere Dachkonstruktion deine Wagens von innen ansehen. Und wenn der Prüfer dann Lust hat, sagt er dir wie du evtl Versteifungsbleche zusätzlich anbringst, damit er dir das Faltdach einträgt.

Bei meinem ehemaligen C-Rekord Caravan haben wir mit Versteifungsblechen sogar ein auf 1,90 Meter verlängertes Faltdach eingetragen bekommen.

http://www.fusselforum.de/viewtopic.php ... &start=300" onclick="window.open(this.href);return false;

Und bei meinem ehemaligen E36 Touring brauchte ich für ein normale Faltdach keinerlei Versteifungsbleche.. Weil in dem Bereich nur eine Querstrebe entfernt werden musste, und die war nur dafür da, dass die Dachhaut ( also das Blech was später rausgeschnitten wurde ) nicht zu sehr schwingen und schwabeln kann.


http://www.fusselforum.de/viewtopic.php ... 8&start=90" onclick="window.open(this.href);return false;
Gruß


Harry Vorjee

Re: Twingo-Faltdach im Fremdfahrzeug eintragen

Verfasst: Do 21. Jul 2022, 13:22
von TJay
Moin KLE
ich durchforste die große Welt des Internet`s schon seit wochen nach einem solchen Gutachten.
Falls das Dokument noch in deinem besitz ist, würdest du mir eine riesen Freude damit bereiten
wenn du es mir mailen könntest (moelli67@gmx.net).
Ich bedanke mich schonmal im voraus
Alles Gute
Mit freundlichen Grüßen
Tjay

Re: Twingo-Faltdach im Fremdfahrzeug ein - GE - tragen !!!

Verfasst: Do 21. Jul 2022, 19:35
von KLE
Was hast Du denn für ein Fahrzeug?