So!
Das Dach is drin und augenscheinlich sogar (regen-)dicht.
Aber der Einbau war doch weniger einfach als ich es mir vorgestellt habe.
Daher mein Tipp, für Leute die das Gleiche auch vorhaben: wenn Ihr die Möglichkeit habt, das Dach selber auszubauen, was recht einfach und fix geht, weil nur geschraubt, nehmt Euch ein großes Stück Papier oder Pappe mit, klebt es von aussen aufs Restdach und markiert den Ausschnitt und jedes Loch.
Ich habs leider nicht so gemacht, der Spender stand zu weit weg, um nochmal hinzufahren, also hab ich gedacht, nimmste den dazugehörigen Alurahmen als Schablone. Leider falsch gedacht. Ausschnitt zu klein (na gut, besser als zu groß, mehr abschneiden is nachher immer leichter als wieder was dran zu schweissen) und der Rahmen hat auch 8 Löcher mehr als nötig, also zu viele Löcher im Blech, die aber mit abgedeckt werden.
Bei mir isses in sofern nicht so schlimm, weil ich nach der Eintragung das Dach eh mit Kunstleder bekleben will, so daß die unsauberen Schnittkanten und die teilweise nachgefeilten Löcher verdeckt werden und somit auch kein Wasser reinlassen sollten, falls die Dachdichtung mal versagen sollte.
Aber um das Kunstleder an den Schraublöchern nicht größer als nötig zu lochen, werde ich mir womöglich doch ne Schablone besorgen, bei mir in der Nähe inseriert ein Händler mehrere Twingo-Dächer, evtl. schneid ich mir da den Blechausschnitt raus, der wird doch eh verschrottet.
Re: Twingo-Faltdach im Fremdfahrzeug eintragen
22Ja Glückwunsch.
Hast du dir denn vorher nen Prüfer gesucht, der das Abnimmt?
Gruß
Harry Vorjee
Hast du dir denn vorher nen Prüfer gesucht, der das Abnimmt?
Gruß
Harry Vorjee
Mehr zu sehen gibt es unter oldschool-fusseltuning.de.tl
Re: Twingo-Faltdach im Fremdfahrzeug eintragen
23Evtl. versuch ich nochmal mein Glück im Nachbarort.
Oder ich fahre gleich nach Hagen zum Prüfer des Vertrauens von (Gelöschter User).
Oder ich fahre gleich nach Hagen zum Prüfer des Vertrauens von (Gelöschter User).
MfG,
Micha
Micha
Re: Twingo-Faltdach im Fremdfahrzeug eintragen
24Muss langsam mal das Dach eintragen lassen.(Gelöschter User) hat geschrieben:Da brauch er mich auch nicht für...
nur ne vernünftige Prüfstelle...
Fahr zum Tüv Nord nach Hagen.
Ruf dort vorher an, Chef der Anlage ist Herr Schreiner, kläre den Fall und fahr da hin.
...
In Hagen gibts zweimal TÜV-Nord. Wo sitzt denn der Herr Schreiner?
Steinhausstraße oder Elseyer Straße ?
MfG,
Micha
Micha
Re: Twingo-Faltdach im Fremdfahrzeug eintragen
25fuste65 hat geschrieben:Hallo Leute,
ich hänge hier mal eine zum Thema passende Frage ran...
Hat einer von Euch Erfahrungen mit dem Twingofaltdach in der T3 Doka? Könnte mir gefallen.
Gruß aus Hessen
Frank
Passt und wird auch eingetragen
Re: Twingo-Faltdach im Fremdfahrzeug eintragen
26Danke für die InfoSpatenshifter hat geschrieben:
Passt und wird auch eingetragen
Alles nur halb so schlimm!
Re: Twingo-Faltdach im Fremdfahrzeug eintragen
27Hallo ich bin auch besitzer eines Golf 2 und möchte mir das Twngo Faltdach eintragen. Habe auch schon mit Herrn S.vom TÜV in H. gesprochen ,der würde das machen wenn ich im irgentwelche Unterlagen (Vergleichsgutachten) besorgen Könnte. Er meinte das er so eine Eintragung schon vorgenommen hätte er sich aber nicht mehr daran errinern kann nach welchen Unterlagen.Wenn mir hier jemand weiter helfen kann wäre ich sehr glücklich
Re: Twingo-Faltdach im Fremdfahrzeug eintragen
28a. stelle dich bitte vor....
b. erwähne nie nen herren in grau bei vollem namen im netz (mach das weg)
b. erwähne nie nen herren in grau bei vollem namen im netz (mach das weg)
Re: Twingo-Faltdach im Fremdfahrzeug eintragen
29Naja, shopper, eine Seite vorher ist auch ein eintragungsbereiter Prüfer mit Namen, Adresse und Telefon-Nr. erwähnt, insofern kann man dies dem Maik nicht vorwerfen.
Maik, der KLE hat mir mal ein Vergleichsgutachten geschickt, mit dem er sein Dach im Passat hat eintragen lassen.
Er (oder auch ich) kann Dir das sicher per Email zukommen lassen. Aber wohin?
Maik, der KLE hat mir mal ein Vergleichsgutachten geschickt, mit dem er sein Dach im Passat hat eintragen lassen.
Er (oder auch ich) kann Dir das sicher per Email zukommen lassen. Aber wohin?
MfG,
Micha
Micha
Re: Twingo-Faltdach im Fremdfahrzeug eintragen
30hab ich nicht gesehn...
aber wenn sich sowas rumspricht isses ganz schnell vorbei mit dem positiven ermessensspielraum des prüfers
aber wenn sich sowas rumspricht isses ganz schnell vorbei mit dem positiven ermessensspielraum des prüfers