Re: Twingo-Faltdach im Fremdfahrzeug eintragen

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shopper hat geschrieben:siehste...und genau da liegt das problem...

n anderer fährt da hin und sagt ihm das...

" ja aber da im xxxforum steht das SIE das eintragen, warum bei denen und bei mir nich..? "

da spielt kein prüfer mit.... das ist alles eine sache des stillschweigens... per pn kann man mal n tip geben..
aber nienich öffentlich :schlaupuper:

genau so ist es :like: :like: :like:

Re: Twingo-Faltdach im Fremdfahrzeug eintragen

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hallo ich bin neu hier
komme aus frankreich und fahre einen suzuki samurai
ich habe vor ein paar tagen ein twingo faltdach geschenkt bekommen und bin am überlegen es einzubauen
dabei stellen sich aber ein paar fragen tüv ist für mich kein tema
aber biem ausbau des daches sah es für mich so aus alls wär es ohne dichtmittel eingebaut nix war verklebt
es war einfach nur draufgelegt und verschraubt
habt ihr dichtmittel verwendet ?
und ich habe den orginal dachausschnit des twingos da und der ist in den ecken umgebördelt bzw die kante ist aufgestellt habt ihr das auch gemacht ?
und zuletzt womit habt ihr das dach anschliesend gepflegt oder aufbereitet?
ach und weiss zufälig jemand von welchem hersteller die twingo dächer waren ich kann keinen namen finden
danke schon mal

Re: Twingo-Faltdach im Fremdfahrzeug eintragen

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Ich hab kein Dichtmittel verwendet.
Wenn ich mich recht erinnere, ist direkt auf dem Twingodachblech aber eine Textildichtung aufgeklebt, bin mir aber nicht mehr sicher.
Und ich habe nur das Loch ins Dach geschnitten, nix gebördelt oder gekantet.

Den Originaldachausschnitt würde ich auf jeden Fall benutzen, um die Löcher und die Dachöffnung anzuzeichnen. Ich hatte den Alu-Innenrahmen genommen, hatte deswegen zuviel Löcher gebohrt und musste einiges nacharbeiten, wurde aber alles abgedeckt. Die Dachwölbung bei meinem Golf is halt doch eine andere als beim Twingo.

Hab das Dach auch nicht aufbereitet, war noch in genügend gutem Zustand.
MfG,
Micha

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