Re: Twingo-Faltdach im Fremdfahrzeug ein - GE - tragen !!!

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Ich maile es Dir zu, aber Dein Auto steht nicht drin. Also was soll das bringen? Da steht nicht drin, ob es beim Golf 3 im Dach irgendwelche Träger gibt, die man nicht durchtrennen darf, weil sie tragende Funktion haben. Und da will Dein Prüfer vermutlich drauf raus. Dass das Faltdach die Stabilität der Dachhaut bei IRGENDEINEM Auto nicht gefährdet, dafür braucht der kein Gutachten. Da nenn ich Dir ein Beispiel, das der Prüfer einsehen wird OHNE Gutachten: Renault Twingo.
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Grimm wird nie Moderator!

Re: Twingo-Faltdach im Fremdfahrzeug ein - GE - tragen !!!

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Ich denke es gibt da für dich da nur eine andere Möglichkeit.

Besorge dir ein Twingo-Faltdach.
Dann baust du den Innenhimmel deines Autos aus und fährst mit dem Faltdach im Kofferraum zum Prüfer.

Zum einen sieht er dann, wie massiv der Rahmen des Faltdaches ist, und zum andern kann er sich die innenere Dachkonstruktion deine Wagens von innen ansehen. Und wenn der Prüfer dann Lust hat, sagt er dir wie du evtl Versteifungsbleche zusätzlich anbringst, damit er dir das Faltdach einträgt.

Bei meinem ehemaligen C-Rekord Caravan haben wir mit Versteifungsblechen sogar ein auf 1,90 Meter verlängertes Faltdach eingetragen bekommen.

http://www.fusselforum.de/viewtopic.php ... &start=300" onclick="window.open(this.href);return false;

Und bei meinem ehemaligen E36 Touring brauchte ich für ein normale Faltdach keinerlei Versteifungsbleche.. Weil in dem Bereich nur eine Querstrebe entfernt werden musste, und die war nur dafür da, dass die Dachhaut ( also das Blech was später rausgeschnitten wurde ) nicht zu sehr schwingen und schwabeln kann.


http://www.fusselforum.de/viewtopic.php ... 8&start=90" onclick="window.open(this.href);return false;
Gruß


Harry Vorjee
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