Moin,
bin neu hier, werd mich beizeiten auch mal separat vorstellen.
Hab mich wegen nem Eintragungsstress hier angemeldet, der eigentlich keiner sein bräuchte...
Will meinen 2er Golf mit ein paar Opel- und Renault-Teilen remixen.
U.A. soll ein Twingo-Faltdach rein, haben ja erst drölfzigtausend Leute gemacht.
Nun will der hiesige Einträger (TÜV) das aber nicht einfach so als EInzelabnahme eintragen, er redet sich raus, daß dies so nie im Golf geprüft wurde, es also auch kein Gutachten gäbe.
Hier haben ja u.a. der KLE und der (Gelöschter User) die Dächer schon verbaut. Wie waren biddeschön die Argumente, um diese auch eingetragen zu bekommen?
Daß als Ersatz für nen durchtrennten Dachspriegel der Alu-Rahmen eingesetzt wird, hat mir bei dem TÜV-Büttel nicht geholfen...
Son Universaldach mit Gutachten für zig Audos wäre hilfreich, aber sicher nich fürn Fuffi zu kriegen, wie oft die Twingo-Dächer.
Danke schonmal.
Twingo-Faltdach im Fremdfahrzeug ein - GE - tragen !!!
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Zuletzt geändert von GRenOpel am Sa 5. Apr 2014, 10:25, insgesamt 2-mal geändert.
MfG,
Micha
Micha