Mir fällt da gerade was ein....
ich habe hier gelesen, dass es evtl Schwierigkeiten beim TÜV geben kann, wenn ich hinten 30mm höherlege und vorne 30mm tiefer.
Was ist, wenn ich ein Gewindefahrwerk vorne auf 30mm runterschraube und hinten auf 30mm hoch, habe ich doch den gleichen Effekt oder bekomme ich dann das Fahrwerk auch nicht SO eingetragen ?!
Re: Höherlegungsfedern?
32Ich bezweifle jetzt mal das man ein Gewinde 30mm höher als Serie schrauben kann.
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie gern behalten.
Re: Höherlegungsfedern?
33Daran könnte es natürlich scheitern
--Egal welche Farbe hauptsache SCHWARZ !!--
Re: Höherlegungsfedern?
34Ist auf jedenfall ne Einzelabnahme, da die Tieferlegugsfedern immer für beide Achsen zusammen das Gutachten haben. Das habe ich schon durch.
Da bei der Höherlegung hinten die cm Angabe vergessen wurde, habe ich einfach hinten noch höher gelegt.
Da bei der Höherlegung hinten die cm Angabe vergessen wurde, habe ich einfach hinten noch höher gelegt.
Re: Höherlegungsfedern?
35http://www.ebay.de/itm/SUPERSPORT-Tiefe ... 5898257c79
so was geht...weil, es dafür ja ein Gutachten für die VA gibt
so was geht...weil, es dafür ja ein Gutachten für die VA gibt
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Re: Höherlegungsfedern?
36Die muss man eintragen lassen?cacke74 hat geschrieben: Merk Dir aber die Nummer die auf den Teilen steht, die sieht man hinterher schlecht bis gar nicht und der Tüvi weis nicht was er in die Papiere schreiben soll.
Hat seit 3 oder 4 Hauptuntersuchungen am e34 keine Sau interessiert, die nachgerüstete AHK ohne irgendeine Nummer drauf auch nicht....
Re: Höherlegungsfedern?
37Ja eintragen lassen ist immer noch besser als kein Gutachten ;-)
und hinten gehts dann hoch
und hinten gehts dann hoch
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Re: Höherlegungsfedern?
38Zumindest muss man die Höherlegung sofort beim TÜVi vorführen, lt. den Papieren die bei dem Bausatz dabei liegen. Eintrag lt. Tüv-Bericht dann bei der nächsten Änderung der Fahrzeugpapiere, also nicht sofort nötig.
Ob man die nun Eintragen lässt oder nicht, ist wohl jedem selbst und seinem Gewissen überlassen. Ich habe es halt gemacht.
@ nordwind: Eine AHK muss man seit ein paar Jahren auch nicht mehr eintragen lassen, sofern es eine AHK mit E-Prüfzeichen ist. Dann hast halt immer Glück gehabt, nur immer würde ICH mich da nicht drauf verlassen, schon gar nicht im Falle eines Unfalls (vielleicht auch noch mit Anhänger und Personenschaden) etc.. Da wird dann mal genauer nachgeschaut und schon ist das Geheule groß weil evtl die Versicherung nicht zahlt blablabla.
Wie gesagt, ist jedem selbst überlassen. Manche Prüfer gucken halt nicht genau, jedenfalls nicht dort wo es nötig wäre und man selber hat dann im Ernstfall das Problem der Beweispflicht. Ist es TÜV-abgenommen kann einem schon mal keiner deswegen doof kommen. So sehe ich das.
Gruß,
Cacke
Ob man die nun Eintragen lässt oder nicht, ist wohl jedem selbst und seinem Gewissen überlassen. Ich habe es halt gemacht.
@ nordwind: Eine AHK muss man seit ein paar Jahren auch nicht mehr eintragen lassen, sofern es eine AHK mit E-Prüfzeichen ist. Dann hast halt immer Glück gehabt, nur immer würde ICH mich da nicht drauf verlassen, schon gar nicht im Falle eines Unfalls (vielleicht auch noch mit Anhänger und Personenschaden) etc.. Da wird dann mal genauer nachgeschaut und schon ist das Geheule groß weil evtl die Versicherung nicht zahlt blablabla.
Wie gesagt, ist jedem selbst überlassen. Manche Prüfer gucken halt nicht genau, jedenfalls nicht dort wo es nötig wäre und man selber hat dann im Ernstfall das Problem der Beweispflicht. Ist es TÜV-abgenommen kann einem schon mal keiner deswegen doof kommen. So sehe ich das.
Gruß,
Cacke
Re: Höherlegungsfedern?
39Apropos Unfall: wegen der beiden Passat, die jeweils die Reserveradmulde oval gemacht haben, ist die AHK ja dran gekommen. Als Verstärkung für das 2x wieder grade gebogene Blech. Is ne alte AHK, die ich samt Stoßstange so gekauft habe. Auf dem Kugelkopf is ne Prüfschlange aber nirgens ne Nr. So wie die am Heck verankert ist passiert mit kleinen Daihatsus hinten dran schon nix.
Bestimmt hab ich damals das Gutachten der Weitec in die Wartungsheftmappe zur Betriebsanleitung gelegt. Sowas schmeiß ich als gewissenhafter Mitbürger ja nicht weg. Nur das es evtl. eingetragen werden muss ist mir zwischenzeitlich irgendwie entfallen. Es ist mir aber zu kalt, um es mal eben zu überprüfen. Werd ich aber bei Gelegenheit nachholen, ehrlich
Bestimmt hab ich damals das Gutachten der Weitec in die Wartungsheftmappe zur Betriebsanleitung gelegt. Sowas schmeiß ich als gewissenhafter Mitbürger ja nicht weg. Nur das es evtl. eingetragen werden muss ist mir zwischenzeitlich irgendwie entfallen. Es ist mir aber zu kalt, um es mal eben zu überprüfen. Werd ich aber bei Gelegenheit nachholen, ehrlich
Re: Höherlegungsfedern?
40Also das HöherlegungsKIT ist ja auch wohl mit einem Blick zu erkenne, wobei die Domteller verdeckt sind und so gut wie gar nicht zusehen sind. Darum wird, das wohl nie ein Prüfer finden
Wobei ich mir erst mal das KIT eintragen lassen werde....wenn es verbaut ist :D
Wobei ich mir erst mal das KIT eintragen lassen werde....wenn es verbaut ist :D
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