Andere Rückleuchten - was geht?

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moinsen
hab mich vom 32bqp mal inspirieren lassen und wollte fragen, was man beachten muss wenn man andere rülis verbauen will. meine mich daran erinnern zu können, das kle immer nur rülis mit e prüfzeichen verbaut hat, weil eintragungsfrei...
und wann wurde dieses prüfzeichen eingeführt?
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Re: Andere Rückleuchten - was geht?

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Captain Chaos hat geschrieben:ok weiss ich bescheid. heisst, wenn man ab bj 50 für rülis prüfzeichen brauch, im umkehrschluss, das jedes auto was in d zugelassen war, auch automatisch die prüfzeichen auf den teilen hat?
Prinzipiell ja. Es gibt wenige Ausnahmen. Importierte Autos können unter Umständen auch Rücklichter ohne Prüfzeichen haben, da macht der TÜV ab und an Ausnahmen, wenn es keine entsprechenden Rücklichter mit Prüfzeichen gibt. Und noch eine Ausnahme: Bei Fahrzeugen vor 1970 (genaues Datum weiß ich grad nicht) waren hinten Blinker, die in rot blinken, erlaubt. Nach dem Stichtag darfste nur noch Blinker, die in orange blinken, verbauen. Da hilft dann auch kein gültiges Prüfzeichen, wenn das Auto neuer ist.
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Grimm wird nie Moderator!

Re: Andere Rückleuchten - was geht?

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KLE hat geschrieben:Ich gehe schwer davon aus, daß eben jene Fahrer amerikanischer Wagen nen zweiten Satz Heckleuchten für den TÜV rumliegen haben. Offiziell isses nicht zulässig.

das ist korrekt, es fahren viele Amis damit rum, erlaubt ist es definitv nicht; ich hatte ja mal nen Chevy Pickup übern TÜV zu bringen, da war ich im ersten Anlauf bei nem Ami-Spezialisten beim TÜV (mein Rat; macht das NICHT!) , der kam mit 2 Seiten DIN A4 "Verbesserungsvorschlägen" daher; der kannte sich zu gut aus :-) Der nächste "Spezial"TÜV begnügte sich mit nur ner halben Seite , allerdings auf die Leuchten hat er auch bestanden .... in Kombination mit nicht vorhandenen, weil nie so gebauten Rückleuchten und 24V Elektrik war das ganze etwas kniffelig zu lösen ....
Bodenbleche sind überbewertet ....

Re: Andere Rückleuchten - was geht?

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Ich gehe schwer davon aus, daß eben jene Fahrer amerikanischer Wagen nen zweiten Satz Heckleuchten für den TÜV rumliegen haben. Offiziell isses nicht zulässig.
Stimmt nicht! Bei Importfahrzeugen wo es keine Rückleuchten im gleichen Design mit orangenen Blinkern gibt, kann das der TüV-Prüfer in den Papieren vermerken.... Der 87er Pontiac Fiero meiner Freundin blinkt ganz unverfrohren hinten rot wenn man abbiegt.... da es die Autos offiziell nie in D gab und somit auch keine RüLis mit orangen Blinkern gehts ja net anders...... BTW: es gibt auch ne "Grauzone" in dem Bereich: Bekannter von mir hatte an seinem 86er Mexico Käfer anfang der 90er die schmalen Rülis aus Amiland in komplett rot dran....er musste nen seperates Rückfahrlicht und Gelbe Blinkerbirnen verbauen (wurde auch so eingetragen)..... war zwar nicht perfekt orange aber man konnte es eindeutig als Blinker erkennen....
"Bunt ist das Dasein und granatenstark!"

'03er Opel Agila A 1.2 16V
'95er Opel Omega B (Dromedar 4x2)
'87er Pontiac Fiero
'91er Opel Kadett
'88er Honda Lead 50
'86er Solo 713
'56er Heidemann Sport

Re: Andere Rückleuchten - was geht?

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das problem bei den (alten) ami-rückleuchten ist oft nicht das rot-blinken, sondern die tatsache, dass es einkammer-rückleuchten sind, dass sie wie der name sagt, eine kammer haben, in der dann eine zwei-faden-glühbirne ihr werk verrichtet. der tüv weigert sich, das abzunehmen, weil z.b. brems- und warnblinklicht nicht gleichzeitig funktioniert...
für viele alte ami-karren gibt es aber mehrkammer-rückleuchten zum nachrüsten, damit ist der tüv dann zufrieden - auch wenn der blinker immer noch rot blinkt :-)
dieses kribbeln im Bauch
was man nie mehr vergisst
als ob sich was von innen
durch die bauchdecke frisst